Nichtraucherschutz: Dicke Luft am Arbeitsplatz

Rauchen bedeutet für die Einen Genuss für die Anderen Belästigung.

Dass aktives Rauchen ebenso wie passives der Gesundheit schadet, steht außer Diskussion: 14.000 Österreicher sterben jährlich an den Folgen des Glimmstängels, 3.000 davon an Lungenkrebs. Dennoch gilt Rauchen auch vor den Gesetzen immer noch als Kavaliersdelikt.

Der Schutz der Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch wird derzeit in Österreich auf breiter Basis diskutiert. Politiker und vor allem die Ärzte sagen dem Rauchen den Kampf an und erheben die Forderung nach generellen und restriktiven Rauchverboten, wie sie bereits in mehreren europäischen Ländern eingeführt worden sind.

Während hierzulande zumindest theoretisch vieles zum Schutz der Nichtraucher geregelt ist, hinkt die Praxis hinten nach. Noch immer ist das Rauchen am Arbeitsplatz aber auch in anderen Lokalitäten Auslöser von Streitigkeiten. Dabei schadet der blaue Dunst nicht nur der Lunge, die ständigen Diskussionen schlagen auf den Magen und nicht selten auch auf die Psyche. Plötzlich herrscht dicke Luft – und das nicht vom Qualmen allein.

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Klare Regelung am Arbeitsplatz

Dabei ist die gesetzliche Regelung ganz klar, zumindest am Arbeitsplatz: Wenn Raucher und Nichtraucher in einem Büroraum oder vergleichbaren Arbeitsraum arbeiten müssen, der nur durch Betriebsangehörige benützt wird, ist das Rauchen verboten. Generelle Rauchverbote gelten beispielsweise auch für Sanitäts- und Umkleideräume. Ebenso existieren aufgrund sachlich gerechtfertigter Umstände wie Brandschutz, Explosionsgefahr etc. absolute Rauchverbote am Arbeitsplatz.

Gestiegenes Bewusstsein um die gesundheitlichen Belastungen durch den Passivrauch und gesetzliche Vorgaben erfordern ein aktives betriebliches Handeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wirksame Schutzmaßnahmen zugunsten der nicht rauchenden Belegschaft zu treffen. Er muss sicherstellen, dass Nichtraucher vor der Einwirkung von schädlichem Tabakrauch geschützt werden.

Das Gesetz steht also auf der Seite der Nichtraucher, der Kampf um einen rauchfreien Arbeitsplatz dürfte eigentlich im Betrieb kein Thema sein. Ist es aber, wie Anfragen beim AK-Referat „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ immer wieder zeigen. Oft hilft es bereits, wenn der Arbeitnehmer seinen Chef in einem Gespräch mit der Gesetzeslage konfrontiert. Denn Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz hängt nicht vom guten Willen der Entscheidungsträger ab.

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Kein Rauch für werdende Mütter

Insbesondere für werdende Mütter und ihr ungeborenes Kind sind nach dem Mutterschutzgesetz spezielle Schutzbestimmungen vorgesehen. Schwangere Frauen, die selbst nicht rauchen, müssen am Arbeitsplatz von den Einwirkungen des Tabakrauchs geschützt werden.

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Generelles Rauchverbot

Generelles Rauchverbot nach dem Tabakgesetz gilt auch in Räumen öffentlicher Orte, d.h. in Räumen mit Kunden- oder Parteienverkehr. Zumindest dieses Rauchverbot muss mit Beginn des Neuen Jahres klar ausgeschildert sein, ansonsten blühen Strafen bis zu 720 Euro. Die Raucher selbst, die ein solches Verbot ignorieren, können jedoch trotz ausgeschildertem Verbot noch nicht gestraft werden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.

Informationen dazu gibt es beim Referat „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz“ in der AK Tirol, Innsbruck, Maximilianstr. 7, unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22-1412.

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