Änderungen bei Pensionen

Änderungen bei Pensionen:

1. Sonderzahlung nur anteilig

Neo-Pensionistinnen und Neo-Pensionisten erhalten die erste Pensionssonder-zahlung – die so genannte 13. bzw. 14. Pension – künftig nur noch anteilig, wenn sie nicht durchgehend sechs Monate (inklusive Sonderzahlungsmonat) lang eine Pension bezogen haben. Diese Regelung wirkt sich für alle im ersten Pensionsjahr nachteilig aus. Die AK Tirol hat sich im Vorfeld bereits vehement gegen diese Schlechterstellung ausgesprochen. AK Präsident Erwin Zangerl: „Das stellt eine weitere Verschlechterung dar und ist durch nichts zu rechtfertigen, vor allem für die große Gruppe der Niedrigpensionisten und Ausgleichszulagenbezieher. Bei einer 700-Euro-Pension bedeuten 100 Euro weniger eine mittlere Katastrophe. Wir fordern eine verpflichtende Sozialverträglichkeitsprüfung für alle Landes- und Bundesgesetze, damit derartige finanzielle Einschnitte im Vorfeld abgefedert werden können.“

Veränderte Auszahlungstermine bei Sonderzahlungen

Die Auszahlung der 14. Pension wird ab 2011 auf Oktober verschoben. Die Auszahlung der 13. und 14. Pension erfolgt somit im 6-Monats-Abstand.

Auszahlungstermine

  • 13. Pension: 30. April
  • 14. Pension: 31. Oktober

    Mehr Informationen unter der AK-Hotline Sozialrecht 0800/22 55 22 -1616.
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