AK-Beihilfe für Studenten

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Wer bekommt eine AK-Beihilfe für Studenten?

Kinder von AK-Mitgliedern

Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung AK-Umlage in Tirol bezahlen oder als AK-Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK-Umlage in Tirol bezahlt haben. Es können damit auch AK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine AK-Umlage nachweisen können (z.B. aufgrund einer Arbeitslosigkeit), eine Bildungsbeihilfe beantragen.
Die AK-Bildungsbeihilfe erhalten auch die Kinder von ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine Pension beziehen.

AK-Mitglieder in Aus- und Weiterbildung

AK-Mitglieder, die berufsbegleitend studieren oder aufgrund dieser Ausbildung die Berufstätigkeit einstellen: Diese AK-Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Arbeiterkammerumlage in Tirol bezahlen oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre die AK-Umlage bezahlt haben.

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Einkommensgrenzen

Bei Kindern von AK-Mitgliedern

Das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen der Eltern darf dabei bei einem Kind nicht über 1.560 Euro liegen. Für jedes weitere Kind, das Familienbeihilfe bezieht, erhöht sich diese Einkommensgrenze um 190 Euro.
Ist der Student über das gesamte Ausbildungsjahr auswärts am Studienort untergebracht, so erhöht sich die Einkommensgrenze um 260 Euro.

Bei AK-Mitliedern in Aus- und Weiterbildung

Für Studenten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Arbeiterkammerumlage in Tirol bezahlen oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre die Ak-Umlage bezahlt haben, gilt eine Einkommensgrenze von 1.370 Euro, falls sie keine Kinder haben. Pro Kind der Antragsteller, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich diese Einkommensgrenze jeweils um 190 Euro.

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Höhere Einkommensgrenzen für Auslandsstudium

Für ein Auslandsstudium gilt eine höhere Einkommensgrenze. Das monatliche Durchschnittseinkommen (Netto) einer Familie mit einem Kind darf hier 1.880 Euro nicht überschreiten. Für die auswärtige Unterbringung erhöht sich die Einkommensgrenze um 260 Euro und liegt somit bei 2140 Euro.

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Was zählt zum Einkommen?

Das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen wird bei der Bewertung der Einkommensgrenzen herangezogen. Dies ist ein Zwölftel des Nettoeinkommens des vergangenen Jahres. Zum Einkommen zählen:

  • Das Erwerbseinkommen u. a. aus unselbständiger Arbeit laut Jahreslohnzettel bzw. Einheitswertbescheid
  • Aktuelle Lehrlingsentschädigung
  • Leistungen der Pensionsanstalten z.B. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpension
  • Leistungen der Arbeitsmarktverwaltung z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld
  • Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Sozialhilfe)
  • Mietzinsbeihilfe
  • Unterhaltszahlungen

    Nicht zum Einkommen zählen das 13. und 14. Gehalt, Familienbeihilfe, Abfertigungszahlen, Beihilfen für Aus- und Weiterbildung, Pflegegeld sowie Taschengeld für bestimmte Ausbildungen.
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Welche Ausbildungen werden gefördert?

  • Es werden nur ordentliche Studien (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium, sowie das Doktoratsstudium der Human-, Veterinär- oder Zahnmedizin) an einer öffentlich anerkannten Universität, einer anerkannten Privatuniversität, Fachhochschulstudiengänge an einer Fachhochschule oder Studien an einer Pädagogischen Hochschule gefördert.
  • Ein Hauptstudiengang an einem Konservatorium sowie ein Studium an einer medizinisch-technischen Akademie oder Hebammenakademie unterstützt die AK ebenso wie Fernstudien an einer österreichischen Hochschule, Fernstudien in Kooperation mit anerkannten österreichischen Erwachsenenbildungseinrichtungen oder Fernstudien an der Fernuniversität Hagen.
  • Zweitstudien und Lehrgänge an der Universität werden wie auch PhD-Studien nicht gefördert.
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Wie hoch ist die Beihilfe?

Die Beihilfe liegt einkommensgestaffelt zwischen € 300,-- und € 690,-- pro Ausbildungsjahr.

Höhere Beihilfe bei Auslandsstudium
Die Beihilfe bei einem Auslandsstudium ist auch hier höher: zwischen 340 und 850 Euro, anstatt 300 und 690 Euro pro Ausbildungsjahr zahlt die AK hier aus.

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Fristen: Wann ansuchen?

Ansuchen um eine AK-Beihilfe für Studenten können für das kommende Ausbildungsjahr 2012/2013 vom 1. September 2012 bis 31. März 2013 eingereicht werden. Die Antragsformulare sind ab 1. September 2012 in der bildungspolitischen Abteilung der AK, sowie in den AK-Bezirkskammern erhältlich oder hier als Download verfügbar.

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