AK-Bildungsbeihilfe für das Nachholen von Bildungsabschlüssen

AK-Mitglieder, die den Hauptschulabschluss oder den Lehrabschluss nachholen, die Berufsreifeprüfung oder die Studienberechtigungsprüfung machen, werden von der AK unterstützt, sofern kostenpflichtige Vorbereitungskurse besucht werden.

Drei Monate Zeit für Antrag

Hält man das ersehnte Abschlusszeugnis in den Händen hat man drei Monate Zeit (ab Datum der Ausstellung) mit einer Kopie des Zeugnisses, des Einzahlungsbelegs über die Kurskosten sowie der Teilnahmebestätigung den Antrag um die Beihilfe bei der AK einzubringen. Wer woanders ebenfalls eine Förderung bezieht, muss dies auch beim Ansuchen angeben.

Keine Einkommensgrenze

Das Einkommen spielt bei dieser Beihilfe keine Rolle. 30 Prozent von den Kurskosten bis maximal 1.200 Euro pro Abschluss übernimmt die Arbeiterkammer und maximal 80 Prozent der Kurskosten dürfen durch Förderungen abgedeckt werden

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