Für Schüler, Lehrlinge und Studenten und AK-Mitglieder in beruflicher Aus- und Weiterbildung

Die AK Tirol vergibt jährlich Bildungsbeihilfen an Schüler, Lehrlinge und Studenten, sowie an AK-Mitglieder in beruflicher Aus- und Weiterbildung. Im letzten Jahr wurden mehr als 1 Million Euro für diese Beihilfen von der AK Tirol ausbezahlt. Der AK-Vorstand hat mit 1. September 2011 eine Anhebung der Einkommensgrenzen, eine Ausweitung des Bezieherkreises und neue Förderbereiche beschlossen.

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Wer bekommt eine AK-Beihilfe?

Kinder von AK-Mitgliedern

Bei Lehrlingen, Schüler und Studenten gilt: Zumindest ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung AK-Umlage in Tirol bezahlen oder als AK-Mitglied in den letzten vier Jahren zwei Jahre AK-Umlage in Tirol bezahlt haben. Es können damit auch AK-Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine AK-Umlage nachweisen können (z.B. aufgrund einer Arbeitslosigkeit), eine Bildungsbeihilfe beantragen.
Die AK-Bildungsbeihilfe erhalten auch die Kinder von ehemaligen AK-Mitgliedern, welche nun eine Pension beziehen.

AK-Mitglieder in Aus- und Weiterbildung

AK-Mitglieder, die berufsbegleitend eine Schule oder ein Studium absolvieren oder aufgrund dieser Ausbildung die Berufstätigkeit einstellen: Diese AK-Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Arbeiterkammerumlage in Tirol bezahlen oder in den letzten vier Jahren mindestens zwei Jahre die AK-Umlage in Tirol bezahlt haben.
Bei der Bildungsbeihilfe für das Nachholen von Bildungsabschlüssen gilt: Auch AK-Mitglieder, die vom Bezahlen der AK-Umlage befreit sind, können einen Antrag stellen.
Bei der Zukunftsaktie gilt: AK-Mitglieder, sofern sie zuvor mindestens 4 Jahre arbeiterkammerumlagepflichtig in Tirol beschäftigt waren, können die Zukunftsaktie beantragen.

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Welche Förderungen gibt es?

Die AK Tirol vergibt Bildungsbeihilfen, die vom Einkommen abhängig sind:

  • Lehrlinge
  • Schüler
  • Studenten
Die AK Tirol vergibt Bildungsbeihilfen, die vom Einkommen unabhängig sind:

  • AK-Zukunftsaktie
  • AK-Bildungsbeihilfe für das Nachholen von Bildungsabschlüssen
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Fristen: Wann ansuchen?

Ansuchen um eine AK-Beihilfe für Lehrlinge, Schüler und Studenten können für das kommende Ausbildungsjahr 2012/2013 vom 1. September 2012 bis 31. März 2013 eingereicht werden. Die Antragsformulare sind ab 1. September 2012 in der bildungspolitischen Abteilung der AK, sowie in den AK-Bezirkskammern erhältlich. Bei der Zukunftsaktie und bei der Bildungsbeihilfe für das Nachholen von Bildungsabschlüssen gilt eine Dreimonatsfrist ab Ausstellung des Abschlusszeugnisses. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag bei der AK einlangen.

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