AK Tirol erkämpft gegen TGKK Gerichtsurteil auf Gewährung einer gesundheits- und lebensverbessernden Kniegelenksprothese

Die AK Tirol hat gegen die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) ein wichtiges Gerichtsurteil auf Gewährung einer gesundheits- und lebensverbessernden Kniegelenksprothese für eine Betroffene erzielt.

Drei Jahre dauerte der Gerichtsstreit, nun ist endlich das noch nicht rechtskräftige Urteil der ersten Instanz gefällt worden. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) muss für eine Versicherte, die bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Bein verloren hatte, die Kosten jener Kniegelenksprothese bezahlen, die für sie gesundheitlich wesentlich schonender ist.

„Eine wichtige und richtige Entscheidung des Gerichts“ ist AK Präsident Erwin Zangerl über das positive Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung hochzufrieden. „Ich hoffe, nur, dass die Tiroler Gebietskrankenkasse auf eine Berufung verzichtet. Denn schließlich erhalten die ohnehin schon vom Schicksal schwer getroffenen Tiroler Arbeitnehmer endlich die gleiche Leistung, die den Versicherten der Gewerblichen Wirtschaft schon seit sieben Jahren zusteht.“

Der überaus bittere Beigeschmack: Für Gewerbetreibende hat das Höchstgericht bereits im Jahr 2005 klargestellt, dass die C-Leg-Prothese von der Krankenversicherung bezahlt werden muss. Bei eigentlich identer Rechtslage musste das gleiche Ergebnis aber 7 Jahre später (!) für die Arbeitnehmer erst mühevoll und lange von der Arbeiterkammer Tirol gegen die Gebietskrankenkasse erstritten werden.

Nur wenige trifft das Schicksal, dass sie - meist bei einem Unfall - ein Bein verlieren. Das Leben wird dadurch erheblich mühsamer. Treppen steigen aber auch Gehen fällt besonders schwer, weil bei den herkömmlichen Prothesen dadurch die Lendenwirbelsäule extrem belastet wird. Auch die Sturzgefahr ist bedeutend höher und aufgrund der insgesamt hohen körperlichen Beanspruchung droht der Eintritt der Invalidität vor Erreichung des Pensionsantrittsalters.

Die Medizin hat aber die so genannte C-Leg-Prothese entwickelt, bei der der Bewegungsumfang und der Bewegungsablauf elektronisch gesteuert werden. Dadurch fällt Betroffenen das Gehen erheblich leichter und zusätzliche Belastungen und mögliche gesundheitliche Folgeschäden werden vermindert. Nicht nur die Lebensqualität verbessert sich erheblich, sondern auch die Arbeitsfähigkeit bleibt erhalten.

„Die Gesundheit ist wohl das höchste Gut des Menschen“, führt das Erstgericht zutreffend aus und fasst weiters zusammen, dass angesichts der deutlichen Verbesserung des Berufs- und Privatlebens, der Hintanhaltung weiterer gesundheitlicher Schädigungen und dass nunmehr zu erwarten ist, dass die Versicherte ihre berufliche Tätigkeit bis zum Pensionsantrittsalter weiter ausüben kann, das Kostenargument der Gebietskrankenkasse in den Hintergrund tritt.

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