AK erzielt Vergleich mit Meinl Bank
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Erfolg für die MEL (Meinl European Land)-Anleger: Nach langen Verhandlungen hat sich die Meinl Bank bereit erklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverlsute in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.
Wie viel erhalten die Anleger zurück?
Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richtet sich nach dem eingesetzten Kapital. Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger. Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben sowie ein Angebot, das sie bis spätestens bis 15. September an die Meinl Bank schicken können. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success Finanz laufenden fünf Verfahren beendet.
Keine Auswirkungen hat die Einigung auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und AK Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die MEL-Zertifikate vertrieben haben. „Uns ist wichtig, dass die Betroffenen möglichst viel von ihrem Geld zurückbekommen“, heißt es aus der AK.
Faire Unterstützung für AK Mitglieder
Da die Verjährung der Ansprüche gedroht hat und bis dahin die geführten Musterverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden können, hat die AK mit der Meinl Bank Vergleichsverhandlungen aufgenommen. Dabei geht es um eine außergerichtliche Lösung und eine faire Kompensation für AK Mitglieder, die sich zwecks Unterstützung bei der AK gemeldet haben. Auch jene AK Mitglieder, die Advofin mit einer Sammelklage vertritt, erhalten die Vergleichsmöglichkeit.
5.000 AK Mitglieder erhalten teilweisen Ausgleich
Seit Herbst 2007 haben sich über tausend KonsumentInnen österreichweit hilfesuchend an die Arbeiterkammern gewandt. Rund 8.000 Anleger haben sich einer Sammelklage beim Prozessfinanzierer Advofin angeschlossen. Mit dem zwischen AK und Meinl Bank ausverhandelten Vergleich erhalten die vom Vergleich erfassten AK Mitglieder, insgesamt etwa 5.000 Anleger, einen teilweisen Ausgleich ihrer Kursverluste.
Die Anleger bekommen mehr als ein Drittel des Verlusts ersetzt. Kleinanleger erhalten prozentuell erheblich mehr als Großanleger. Über die Staffelung wurde Stillschweigen vereinbart. Entschädigt werden Anleger bis zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro. Von der vergleichsweisen Lösung generell nicht erfasst sind Anleger, die die MEL-Zertifkate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.
Welche Auswirkungen hat der Vergleich?
Wer einen solchen Vergleich mit der Meinl Bank schließt, verzichtet gegenüber der Meinl Bank AG und Meinl Success AG auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und beendet ein allenfalls anhängiges Gerichtsverfahren und zieht auch einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück.
Weiters müssen die Anleger ihre Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Die Meinl Bank möchte allfällige Ansprüche der Anleger gegen Dritte (insbesondere jene Finanzdienstleister, die die Anleger beraten haben) einklagen. Werden hier Erlöse erzielt, werden die Anleger eine Nachbesserung der Entschädigung erhalten.
Durchschnittsverlust der KonsumentInnen: 12.000 Euro
Durchschnittlich haben KonsumentInnen, die sich bei der AK gemeldet haben, rund 23.000 Euro investiert. Die meisten über Einmalerlag (zwei Drittel), ein Drittel über Zukäufe. Die von den Anlegern erlittenen Kursverluste betragen durchschnittlich 12.000 Euro pro Anleger. Die große Gruppe der Kleinanleger mit einem Investitionsbetrag bis zu maximal 30.000 Euro hat im Durchschnitt 12.000 Euro investiert und einen Kursverlust von rund 9.500 Euro erlitten.
Was ist jetzt mit den Anlegern, die weder bei AK noch bei Advofin sind?
Die Anleger haben noch die Möglichkeit sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anzumelden. Dies sollten Sie allerdings sehr rasch tun. Die AK hat auf diese Möglichkeit bereits wiederholt hingewiesen.
Die AK hat in den letzten Jahren mehrfach über die rechtlichen Möglichkeiten informiert – Anleger, die ihren Schaden nicht geltend gemacht haben, nicht geklagt und nichts zurückverlangt haben, können auch nicht entschädigt werden.
Für alle Konsumenten, die bisher in Sachen Meinl noch nichts unternommen haben und auch vom Vergleich nicht umfasst sind, besteht derzeit noch die Möglichkeit, sich am laufenden Strafverfahren gegen Julius Meinl V als Privatbeteiligte anzuschließen.
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