AK-Preiserhebung beim Führerschein zeigt: Vergleichen bringt Bares!
-
|
Mehr
Endlich ist es geschafft: Man ist alt genug für den heiß ersehnten Führerschein. Doch aufgepasst – mit etwas Vergleichen kann viel gespart werden. Denn die Fahrschulausbildung kostet in Tirol für den B-Schein zwischen 745 und 1.092 Euro und für den L-17 zwischen 820 und 1.299 Euro. Also genau hinschauen beim Preis.
Die AK Tirol hat im Mai/Juni 2011 die Preise der heimischen Fahrschulen für den B- und den L 17-Führerschein unter die Lupe genommen. Von den 29 kontaktierten Tiroler Fahrschulen haben nur 17 Unterlagen übermittelt. Mit einem ernüchternden Ergebnis: Die Preise für den Führerschein B (erste Phase) variieren in Tirol zwischen 745 und 1.092 Euro für ein Ausbildungspaket mit 13 Fahrstunden. Das ist eine Differenz von 347 Euro. Die Ausbildungskosten für den L17-Führerschein (erste Phase) variieren gar zwischen 820 und 1.299 Euro. Das macht eine satte Differenz von 479 Euro. Dazu kommen aber noch weitere Kosten für Lernunterlagen, wenn der Fahrschüler über keine ausreichenden von Geschwistern oder Freunden verfügt. Sie werden von den Fahrschulen in Form von Büchern, CDs und USB-Sticks zum Preis zwischen 25 und 55 Euro (je nach technischer Ausgestaltung) angeboten.
Zu der oben genannten ersten Phase kommen noch die Kosten für zwei Feedbackfahrten bei Führerschein B bzw. einer bei L17 hinzu. Diese muss man aber nicht bei der Fahrschule absolvieren, bei der man die erste Ausbildungsphase hinter sich gebracht hat. Die Kosten für eine Feedbackfahrt (zwei Übungseinheiten) belaufen sich zwischen 65 und 105 Euro. Bei manchen Fahrschulen ist auch die Nutzung des Privat-PKWs - geringfügiger günstiger -möglich. Weitere Kosten: Ein ganztätiges Fahrsicherheitstraining, das sowohl beim B- als auch beim L17-Führerschein zu absolvieren ist. Das schlägt mit rund 185 Euro zu Buche. Außerdem hat der Fahrschüler vorab einen Erste-Hilfe-Kurs zu besuchen, der ca. 55 Euro kostet. Für ein ärztliches Gutachten kommen noch einmal 29 Euro hinzu.
Alles in Allem eine teure Angelegenheit, wenn auch eine heutzutage fast unvermeidbare Investition in die Zukunft. Um Preise vergleichbar zu machen, sind Fahrschulen gesetzlich verpflichtet, ihre Tarife auszuhängen. Sie haben sich dabei einer vom Gesetz vorgegebenen Tabelle zu bedienen, die allerdings für den Ungeübten schwer verständlich ist und überdies nur die erste Phase der Ausbildung umfasst. Deshalb fordert AK Tirol hier vom Gesetzgeber eine übersichtliche Änderung des Formblattes samt Kosten der zweiten Ausbildungsphase. „Das muss sich ändern. Es müssen für Fahrschüler alle Kosten übersichtlich und überschaubar aufgelistet werden“, verlangt AK-Präsident Zangerl.
Der Preis sollte allerdings nicht das alleinige Kriterium für die Wahl einer Fahrschule sein. So ist etwa zu überlegen, wie die Fahrschule für jemanden, der noch nicht motorisiert ist, erreichbar ist. Oder wann Fahrstunden absolviert werden können: vor der Arbeit, an Wochenenden oder auch abends.
Noch zu bedenken:
Nicht alle Führerscheinbewerber bestehen die Prüfung beim ersten Versuch. Es sollte daher auch unbedingt auf jene Kosten geachtet werden, die bei einer Wiederholung entstehen können.
-
|
Mehr
Broschüren & Merkblätter
Broschüre
- Mit dem Handy telefonieren
- Schlank durch Wundermittel
- Reisetipps
- Gütezeichen für Lebensmittel
- Rücktrittsrechte
- Sparen und Vorsorgen
- Nahrungsergänzungsmittel und funktionelle Lebensmittel
- Lebensmittel heute
Sonstiges
- Sicherheits-Tipps im Umgang mit Handys
- Merkblatt: Vorsicht Fallen bei Maturareisen
- Handy-Besonderheiten bei minderjährigen Kunden
- Verträge mit Modelagentur
- Merkblatt: So vermeiden Sie Nepp im Web
Falter
- mehr
Musterbriefe
Musterbrief
- Muster für Grundbuchsanträge für eine Eigentumswohnung
- Muster für Grundbuchsanträge für ein Einfamilienhaus
- Reklamation eines (Bau)Mangels
- Einspruch gegen falschen Kontoauszug
- Rücktritt nach Zahlungsaufforderung
- Rücktritt von Internet-Abos (Minderjährige)
- Überschreitung des Kostenvoranschlages
- Reklamation einer Reise
- Unerbetene Telefon-Werbung
- Schadenersatzansprüche
- Unerbetene SMS-Werbung
- Lieferverzug
- Unerbetene Fax-Werbung
- Kostenvoranschlag-Überschreitung
- Rückforderung einer unzulässigen Reisepreiserhöhung
- Unerbetene Werbezusendungen: Eintrag in die Robinsonliste
- Einspruch gegen Zahlungsaufforderung von Tel64
- Schadenersatz
- Umweltbeitrag - Zahlung unter Vorbehalt
- Baumängel
- Zahlscheingebühr - Zahlung unter Vorbehalt
- Kündigung eines Mietvertrages
- Musterbrief „Quipcom GmbH“
- Übernahmeprotokoll
- Rückforderung der Kaution
- Kündigung einer Versicherung
- Rücktritt vom Haustürgeschäft/Werbeveranstaltung
- Rücktritt von Bank- und Versicherungsverträgen per Internet, Telefon, Katalog/Bestellschein
- Rücktritt von Bestellungen per Katalog/Bestellschein, Internet, Telefon
- Rücktritt von einer Lebensversicherung
- Rücktritt von einem Versicherungsvertrag
- Rücktritt von Internetgeschäften
- Kündigung der Eigenheimversicherung bei Veräußerung des versicherten Gegenstands
- Kündigung der Haushaltsversicherung wegen Übersiedlung
- Kündigung der Kfz-Versicherung
- Kündigung der Kfz-Versicherung wegen Prämienerhöhung
- mehr
