AK testet Grillfleisch und Grillwurst: Qualität in Ordnung, aber mangelhafte Kennzeichnung
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Auffallend viele verpackte Proben (über 40 Prozent) wurden wegen mangelhafter Kennzeichnung beanstandet. Die Fleischqualität war bei allen Proben in Ordnung.
Die AK-Konsumentenschützer haben Ende Mai insgesamt 14 Fleisch- und Wurstproben im Lebensmitteleinzelhandel in Innsbruck und Umgebung eingekauft. Mittels eines geeichten Kühltransporters wurden die Proben in das Grazer Institut für Mikrobiologie und Hygiene-Consulting GmbH, HYGIENICUM, geliefert und die aus Deutschland und Österreich stammenden Proben mikrobiologisch (Untersuchung auf Keime, Bakterien, Salmonellen etc.) und sensorisch (Genusstauglichkeit) untersucht. Auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften (insbesondere die Einhaltung der Nährwert-, Fertigverpackungs- und Lebensmittelkennzeichenverordnung) wurde überprüft.
Keine Beanstandungen bei Mikrobiologie und Sensorik, aber Mängel bei der Kennzeichnung.
Keine Probe wurde wegen der Fleischqualität beanstandet. Auffallend viele Proben (6 von 14 Proben oder knapp 43 Prozent) entsprachen nicht den einschlägigen Kennzeichnungsbestimmungen und sind daher gemäß dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) in Bezug auf die überprüfte Kennzeichnung nicht verkehrsfähig.
Beispielsweise fehlte bei einer Probe die Angabe der Lagertemperatur. Weiters fehlte bei dieser Probe die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums („mindestens haltbar bis“), was einen Verstoß gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung darstellt. Bei einer anderen Probe stellte die Zutatenliste nicht klar, ob es sich um eine Zutat oder einen Allergenhinweis handelt. Bei wieder einer anderen Probe fehlte beim Klassennamen „Geschmacksverstärker“ die Angabe der E-Nummer oder des spezifischen Namens des Geschmacksverstärkers. Bei einigen Proben fehlte die mengenmäßige Zutatenkennzeichnung.
Dass fast 43% der verpackten Wurst-und Fleischproben nicht den einschlägigen gesetzlichen Kennzeichnungsbestimmungen entsprachen, ist für die AK Tirol im Hinblick auf den Verbraucherschutz nicht tragbar. Trotz signifikanter Preissteigerungen bei Lebensmitteln werden den Verbrauchern wesentliche Informationen vorenthalten.
Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften gefordert
Die AK fordert deshalb die Hersteller auf, die Produkte besser zu kennzeichnen und auch der Handel sollte bei der Auswahl der Lieferanten verstärkt darauf achten, dass die gesetzlichen Vorschriften bei der Lebensmittelkennzeichnung eingehalten werden.
Die Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften bei verpackten Lebensmitteln soll ein Mindestmaß an Verbraucherinformation gewährleisten, um eine Irreführung der Konsumenten zu verhindern. Die AK empfiehlt deshalb den Konsumenten, der Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln, verstärkt Beachtung zu schenken.
Alle Befunde hinsichtlich der beanstandeten Produkte haben die AK-Konsumentenschützer an die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde zur Information und Überprüfung weitergeleitet.
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