Versicherung muss Kundin 15.500 Euro plus Prozess- und Anwaltskosten bezahlen

Im Rahmen des freiwilligen Rechtsschutzes führte die AK Tirol eine Musterklage wegen einer Kapitallebensversicherung gegen die Clerical Medical Investment Group und hat das Verfahren gewonnen: Die Versicherung hat schließlich die gesamte Forderung anerkannt und muss der betroffenen Konsumentin 15.500 Euro und die Prozess- und Anwaltskosten bezahlen.

Inhaltlich ging es in diesem Gerichtsverfahren um den Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Einmalzahlung und einer Vertragslaufzeit von insgesamt zehn Jahren. Gemäß vertraglichen Vereinbarungen wurde eine monatliche Auszahlung in Höhe von 398,81 Euro zugesichert. Der Verpflichtung zur Leistung dieser monatlichen Auszahlungen ist die Versicherung jedoch nur teilweise nachgekommen. Plötzlich und noch während des laufendem Vertrages wurde jegliche weitere monatliche Auszahlung mit dem Argument verweigert, dass dies aufgrund von diversen vertraglichen Vereinbarungen in den Allgemeinen Bedingungen bzw. Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Musterberechnungen rechtlich zulässig wäre.

Die betroffene Konsumentin hat sich an die AK Tirol gewandt. Nachdem auch außergerichtliche Interventionen zu keinem Ergebnis führten und die Versicherung die vertraglich zugesicherten monatlichen Auszahlungen weiterhin verweigerte, hat die AK Tirol für diesen musterhaften Fall Rechtsschutzdeckung gewährt und den noch ausständigen Betrag in Höhe von rund 15.000 Euro plus Zinsen gerichtlich eingeklagt.

Die Versicherung hat sich mit umfangreichen Schriftsätzen und in mehreren Tagsatzungen vorerst nach Kräften gewehrt. Erst als der Richter die Verhandlung schließen wollte, hat plötzlich der Vertreter der beklagten Versicherung erklärt, die geltend gemachte Klagsforderung zur Gänze anzuerkennen. Das Musterverfahren wurde also schlussendlich durch ein Anerkenntnis der gesamten geltend gemachten Forderung durch die beklagte Versicherung vollständig gewonnen.

Recht muss Recht bleiben

AK Präsident Erwin Zangerl: „Viele Versicherungsnehmer sind bereits durch schlechte Renditen, sehr niedrige tatsächliche Gewinnbeteiligungen trotz meist hoher Prognosen zu Vertragsbeginn und vielfach sehr hohen Abschluss- und Provisionskosten schwer belastet und zu Recht verärgert. Dass eine Versicherung dann auch noch versucht, sich durch ein unübersichtliches Sammelsurium an Vertragsbedingungen vor vertraglich zugesicherten Leistungen zu drücken, ist der Gipfel und kann nicht toleriert werden. Sollten sich Versicherungen bei gleichgelagerten Fällen mit dem Verweis auf diverse Vertragsklauseln bzw. Versicherungsbedingungen abermals weigern, vertraglich vereinbarte Auszahlungen zu leisten, werden wir nicht zögern, wenn notwendig auch nochmals gerichtlich dagegen vorzugehen.“

Da davon auszugehen ist, dass zahlreiche ähnliche bzw. gleichgelagerte Vertragsverhältnisse von Konsumenten in Tirol und österreichweit abgeschlossen wurden, möglicherweise auch als Tilgungsträger für Fremdwährungsfinanzierungen, wird die AK Tirol genau beobachten, wie Versicherungen in solchen Fällen zukünftig agieren.

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