AK Tirol testet verpacktes Faschiertes: Qualität in Ordnung, Deklaration mangelhaft
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Gerade im Sommer und am Grill beliebt: Ein saftiger Hamburger. Aber wie schauts mit der Qualität aus? Die AK Tirol hat verpacktes Faschiertes unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die Fleisch-qualität ist in Ordnung, aber die Deklaration ein Flop. Mehr als ein Drittel der verpackten Proben wurden wegen mangelnder Etikettierung beanstandet. Bei den Preisen gibt es Unterschiede bis zu 147 Prozent.
Für den Lebensmitteltest haben die AK-Konsumentenschützer Ende Mai insgesamt 14 verpackte Proben vom Faschierten (7 Proben Faschiertes gemischt, 4 Proben Faschiertes Rind und 3 Proben Bio Faschiertes Rind) in Innsbruck und Umgebung bei den Firmen Penny Markt, Billa, Lidl, MPreis, Hofer und Merkur eingekauft.
Mittels eines Kühltransporters wurden die Proben in das Grazer Institut für Mikrobiologie und Hygiene – Consulting GmbH, HYGIENICUM, geliefert und die aus Deutschland und Österreich stammenden Proben mikrobiologisch (Untersuchung auf Bakterien wie z.B. Salmonellen) und sensorisch (Genusstauglichkeit) untersucht.
Auch die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften (insbes. die Einhaltung der Nährwert-, Fertigverpackungs- und Lebensmittelkennzeichnungs- sowie Rindfleisch-kennzeichnungsverordnung; Verordnung (EG) Nr. 2076/2005, Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und 834/2007), sowie produktspezifische Deklarationsvorschriften gemäß den EU Verordnungen wurden genau geprüft.
Das Ergebnis
Keine Beanstandungen gab es hinsichtlich der mikrobiologischen Qualität bei den untersuchten Proben. Die Untersuchung auf Kolibakterien, Salmonellen, Staphylococcus aureus, Pseudomonaden etc. brachten keine Auffälligkeiten.
Bei zahlreichen Proben wurden jedoch Mängel bei der Etikettierung aufgrund der Nichteinhaltung von einschlägigen Deklarationsvorschriften festgestellt. Mehr als ein Drittel der Proben (5 von 14 Proben oder 36 %), entsprachen nicht den Etikettierungsvorschriften und sind daher in Österreich in Hinsicht auf die Deklaration nicht verkehrsfähig.
So wurden bei vier Proben fehlende Informationen hinsichtlich des Fettgehaltes, sowie des Bindegewebsanteiles festgestellt. Eine Probe entsprach nicht der geltenden Gesetzgebung für Bioprodukte.
Dass 36 % der verpackten Faschierten-Proben nicht den schon seit Jahren bestehenden gesetzlichen Deklarationsbestimmungen entsprachen, ist für die AK Tirol im Hinblick auf den Verbraucherschutz nicht akzeptabel. Trotz deutlicher Preissteigerungen bei Lebensmitteln werden den Verbrauchern durch die Nichteinhaltung von Kennzeichnungsvorschriften wesentliche Informationen vorenthalten. Das Leitbild des mündigen und informierten Verbrauchers bleibt dabei auf der Strecke.
Dass die Tests der AK Tirol mehr als berechtigt sind, zeigt auch der jüngst veröffentlichte Lebensmittelsicherheitsbericht. Darin wird festgehalten, dass der häufigste Beanstandungsgrund Kennzeichnungsmängel oder zur Irreführung geeignete Angaben sind.
Bereits bei früheren Lebensmitteltests wurden zahlreiche Proben wegen Kennzeichnungsmängeln oder irreführender Angaben beanstandet (Test bei
Preis
Auch hinsichtlich des Preises wurden bei den eingekauften Proben teilweise enorme Preisunterschiede festgestellt.
Faschiertes Gemischt:
Günstigster Kilopreis - € 4,58
Teuerster Kilopreis - € 7,99
Differenz in Prozent vom billigsten zum teuersten Produkt - 74,45 %
Faschiertes Rind:
Günstigster Kilopreis - € 5,99
Teuerster Kilopreis - € 9,99
Differenz in Prozent vom billigsten zum teuersten Produkt - 66,78 %
Bio Faschiertes Rind:
Günstigster Kilopreis - € 4,49
Teuerster Kilopreis - € 11,09
Differenz in Prozent vom billigsten zum teuersten Produkt - 146,99 %
(erhobener Preis am Einkaufstag/21.05.2012)
Forderungen
Die AK Tirol fordert die Hersteller sowie den Lebensmitteleinzelhandel auf, verpacktes Faschiertes entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu etikettieren bzw. zu kennzeichnen.
Gemäß dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sind für den Vollzug der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bzw. die Kontrollen die jeweiligen Bundesländer zuständig. Da bei Lebensmitteltests immer wieder Mängel in der Kennzeichnung auftreten, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um den Verbraucherschutz in dieser Hinsicht sicherzustellen und ist für ausreichendes Kontrollpersonal zu sorgen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorschriften bei verpackten Lebensmitteln sind einzuhalten, da dies für eine umfassende Verbraucherinformation unbedingt notwendig ist.
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