Neue Abzockmasche: Bei Anruf einer unbekannten Mobilnummer folgt Rechnung

Viel verunsicherte Konsumenten wenden sich an die Konsumentenschützer der AK Tirol und legen Forderungen einer Firma Tel64 mit Sitz in der Tschechien vor. Es wird ein Betrag in Höhe von 79 Euro für eine angeblich bestellte kostenpflichtige Dienstleistung gefordert.

Zahlreiche Betroffene berichten, dass sie einen Anruf einer unbekannten Mobilfunknummer am Handy gesehen und zurückgerufen haben. Dabei sind sie an eine „Sexhotline“ geraten und haben den Anruf sofort beendet. Es folgte eine Forderung in Höhe von 79 Euro mit der Behauptung, dass eine kostenpflichtige Serviceleistung bestellt bzw. ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden sei. Dies entspricht jedoch nach Angaben der Betroffenen keinesfalls den Tatsachen, sondern es wurde sofort aufgelegt.

Die AK Tirol rät allen Betroffenen, nicht voreilig zu bezahlen und die Forderungen überprüfen zu lassen. Wenn keine Bestellung einer kostenpflichtigen Dienstleistung erfolgt ist, muss auch keine Zahlung geleistet werden. Dass der behauptete kostenpflichtige Vertrag abgeschlossen wurde, muss jedoch im Streitfall das Unternehmen beweisen.

Wenn die Telefonnummer des Anrufers bekannt ist, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Fernmeldebehörde eine Anzeige zu machen. Kann ausgeschlossen werde, dass ein kostenpflichtiger Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde, besteht auch die Möglichkeit einer Strafanzeige.

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