Alterspension

Für den Großteil der österreichischen Bevölkerung ist die gesetzliche Altersversorgung die einzige Absicherung im Alter. Die Pension knüpft an die Erwerbstätigkeit an, indem im Gesetz genau definierte Gruppen verpflichtend in die Pensionsversicherung eingebunden sind.

Auf den nächsten Seiten finden Sie folgende Informationen:

Wann kann ich in Pension gehen?

Sie brauchen 180 Beitragsmonate im ganzen Leben, wenn nur Arbeitszeiten, freiwillige Pensionsversicherung, Nachkauf von Schul- und Studienzeiten, die ersten 24 Monate Kinderbetreuungsgeld gezählt werden.

Auch mit 300 Versicherungsmonaten im ganzen Leben können Sie in Pension gehen, wobei hier alle Versicherungszeiten zählen, also zum Beispiel auch Arbeitslosengeld-/Notstandshilfebezug.

Die dritte Möglichkeit sind 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Kalendermonaten, wobei auch hier alle Versicherungszeiten zählen.

Wenn Sie nach dem 31.12.1954 geboren wurden und vor dem 1.1.2005 zumindest einen Versicherungsmonat haben, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit: Sie können in Pension gehen, wenn Sie 180 Monate Versicherungszeit ab dem 1.1.2005 (oder davor liegende Kindererziehungszeiten) haben, von denen mindestens 84 Arbeitsmonate sein müssen.
Für nach dem 31.12.1954 Geborene, die bis 1.1.2005 noch keine Versicherungszeiten haben, ist das die einzige Möglichkeit.

So stellen Sie den Antrag auf Pension

Die Alterspension beantragen Sie mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular bei Ihrem Pensionsversicherungsträger. Da die Antragstellung den Pensionsstichtag auslöst, sollten Pensionsanträge im letzten Monat der Beschäftigung, frühestens jedoch in dem Monat, in dem der Versicherungsfall (= Pensionsanfallsalter) eintritt, gestellt werden.

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