Arbeitszeit

Für Schüler/innen unter 18 Jahren gelten folgende Bestimmungen:

  • Arbeitszeit: grundsätzlich acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich

  • Überstunden sind verboten, außer bei Volljährigkeit; fallweise trotzdem geleistete Überstunden müssen mit 50% Zuschlag abgegolten werden

  • ab 16 Jahren darf bis 23.00 Uhr gearbeitet werden, unter 16 Jahren nur bis 20.00 Uhr

  • eine halbstündige Pause nach spätestens sechs Stunden muss gewährt werden

  • eine zwölfstündige Nachtruhe muss gewährleistet sein (wenn du beispielsweise bis 23.00 Uhr arbeitest, darfst du am nächsten Tag erst um 11.00 Uhr mit der Arbeit beginnen)

  • Fünf-Tage-Woche: zwei zusammenhängende freie Tage pro Woche stehen dir zu

  • jeder zweite Sonntag ist arbeitsfrei

Hinweis:

Wichtig ist, dass du jeden Tag genaue Aufzeichnungen über deine Arbeitsstunden und Pausen führst.

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