Bausparen
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In Österreich gibt es 4 Bausparkassen, die mit unterschiedlichen Konditionen um Kunden werben. Sie können zwischen fixer und variabler Verzinsung wählen. Der Staat zahlt ab 1.4.2012 eine Prämie zwischen 1,5% und 4% von der geleisteten Spareinlage bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von € 1.200,-. Die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt bei allen Bausparkassen sechs Jahre.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle vier Bausparkassen stellen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Bauspargeschäft (AGBs) auf ihren Websites zur Verfügung. Die Bandbreite der Zinssätze, die Zinsanpassungsklauseln und die Spesen sind beispielsweise in den AGBs enthalten.
Staatliche Prämie
Die Bausparprämie beträgt ab 1.4.2012 1,5% auf Ihre Einzahlungen, das sind maximal 18 Euro.
Die Höhe der staatlichen Prämie ist nicht für die gesamte Laufzeit garantiert, sondern wird jährlich neu festgelegt. Die Höhe ist von der Zinsenentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt abhängig. Die Bausparprämie – nicht jedoch die normale Verzinsung – ist von der KESt befreit. Jede Person kann nur einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen.
Die Prämien-Gutschrift am Bausparkonto erfolgt jährlich im Nachhinein, exakt am 31. Jänner. Bei einem Bausparvertrag, der im Jänner 2011 eröffnet wurde, erfolgt die Gutschrift der staatlichen Prämie am 31.1.2012.
Vorzeitige Auflösung
Bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages wird das Sparguthaben abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und die Verwaltungskostenpauschale angelastet. Die Höhe dieser Gebühr finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bausparkasse. Wird ein Bausparvertrag wegen der Schaffung von neuem Wohnraum vorzeitig aufgelöst, wird die Bausparprämie nicht rückverrechnet. Genauere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Vorteile von Bausparverträgen:- vorhersehbarer Wertzuwachs
- kein Risiko
- mittlere Bindungsdauer
- staatliche Prämie (KESt-befreit)
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