AK-Zangerl zu neuer Mindestsicherung: 14mal-Auszahlung ist für die Betroffenen meist so nötig wie ein Bissen Brot!
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„Die von der Regierung beschlossene Mindestsicherung sollte 14mal ausbezahlt werden, alles andere stellt sie eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung dar, kritisiert AK-Präsident Erwin Zangerl die geplante Regelung. „Außerdem kommt sie reichlich spät.“
Die Mindestsicherung soll 733 Euro zwölfmal im Jahr betragen und liegt damit deutlich unter der Armutsgefährdungs-Schwelle von 912 Euro - ein Wert, der noch dazu auf alten Einkommensdaten aus dem Jahr 2006 beruht. „Die Regierung hat genügend Milliarden für Bankenpakete, aber bei der Mindestsicherung wird gespart. Eine solche Mindestsicherung wäre ein effektives Instrument zur Armutsbekämpfung", erklärt Zangerl. Gerade vor dem Hintergrund, der Wirtschaftsprognosen, wonach die Arbeitslosenzahl im kommenden Jahr neue Rekordwerte erreichen soll, wird eine ausreichende Mindestsicherung für immer mehr Menschen zur Existenzfrage und stellt ein wichtiges Instrument zur Armutsbekämpfung und -vermeidung dar.
Aus der Erfahrung mit dem AK-Unterstützungsfonds zeigt sich, dass die Streichung der 13. und 14. Auszahlung für viele Notleidende eine soziale und psychologische Katastrophe. Das sind jene Zeitpunkte, auf die unsere Leute wirklich warten! Endlich eine alte Belastung abtragen oder sich – endlich – einmal ein bisschen was leisten können. Das sollte auch den Sozial Schwächsten zustehen.
Zynisch und menschenverachtend findet der AK-Präsident in diesem Zusammenhang die Bezeichnung von der „Gefahr einer sozialen Hängematte“, der man begegnen müsse. „Damit Mindestsicherung auf effizient ist, müssen begleitende Rahmenbedingungen verankert werden, um auch Missbrauch zu verhindern und das Geld wirklich denjenigen zu kommen zu lassen, die derzeit keine Chance in der Arbeitsgesellschaft haben. Denkbar wären begleitende Schulungsmaßnahmen oder die Möglichkeit von freiwilliger Mithilfe in Gemeinde- oder Sozialprojekten.“
Die AK Tirol fordert Nachbesserungen: Die Anhebung der derzeitigen Nettoersatzrate bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe von 55 Prozent bis 60 Prozent auf zumindest 75 Prozent, um einen armutsfesten Mindestanspruch einzuführen; eine generelle jährliche Inflationsanpassung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe sowie die Aufhebung der Anrechnung des Partner-Einkommens in der Notstandshilfe und die rasche Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung vor September 2010 mit zumindest 14mal jährlich 733 Euro; samt Rechtsansprüchen auf Zusatzleistungen, in besonderen Lebenslagen Abgeltung der Wohnkosten.
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