Dienstfreistellung
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Ob und wie lange du bei wichtigen persönlichen Verhinderungsgründen bezahlt frei bekommst, hängt davon ab, ob es eine Regelung im Kollektivvertrag gibt.
Wichtige persönliche Gründe (sog. Dienstverhinderung) sind zum Beispiel:
- familiäre Pflichten (Hochzeiten oder Begräbnisse von Angehörigen, Entbindung der Ehegattin, Taufe)
- öffentliche Pflichten (Vorladungen vor Behörden, Ämtern, Gerichten; Musterung)
- tatsächliche Verhinderungen
(Übersiedlung oder regionale Ereignisse z.B. Schneeverwehungen, Stürme).
Arztbesuche/Ambulanzbesuche sind Dienstverhinderungen, wenn sie innerhalb der Arbeitszeit notwendig sind.
Eine Dienstverhinderung muss du dem Arbeitgeber umgehend melden, damit dieser Vorkehrungen treffen kann. Verlangt der Arbeitgeber darüber hinaus eine ärztliche oder behördliche Bestätigung, muss er die damit verbundenen Kosten tragen.
Nähere Infos gibt´s bei deiner AK Jugendabteilung unter 0800/225522 - 1566
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