Die Endabrechnung
-
|
Mehr
Wird eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer gekündigt, muss die Firma das bereits verdiente Gehalt oder den Lohn inklusive aller geleisteten Überstunden bezahlen. Unverbrauchter Urlaub ist als Urlaubsersatzleistung auszubezahlen.
Endet das Arbeitsverhältnis während des Arbeitsjahres, wird der Urlaubsanspruch aliquotiert, also anteilig berechnet. Schon zuviel verbrauchter Urlaub muss nur dann zurückbezahlt werden, wenn es sich um eine berechtigte Entlassung oder um einen unberechtigten vorzeitigen Austritt handelt.
Abfertigung
Die Sonderzahlungen – also Urlaubs und Weihnachtsgeld – muss die Firma ebenfalls anteilig ausbezahlen. Hat das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre gedauert, hat man auch Anspruch auf Abfertigung. Im alten Abfertigungsrecht (Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 2003) muss der Arbeitgeber die Abfertigung ausbezahlen. Gilt das neue Abfertigungsrecht (ab 2003), kann der Betroffene die Auszahlung der Abfertigung bei der betrieblichen Vorsorgekasse beantragen - vorausgesetzt es wurde seit mindestens 36 Monaten für den Beschäftigten in eine oder mehrere Kassen einbezahlt. Das kann auch aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen geschehen sein.
Tipp: Einzahlung am Lohnzettel überprüfen.
Wird die Auszahlung nicht beantragt, bleibt das Geld in der betrieblichen Vorsorgekassa. Bei Selbstkündigung oder gerechtfertigter Entlassung geht der Anspruch nach altem Abfertigungsrecht verloren. Nach neuem Recht verbleibt die Abfertigung auch dann in der Kassa.
Info:
Stellt sich eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung als falsch heraus, ist ein Einspruch nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. Also lassen Sie Ihre Abrechnung möglichst rasch von den AK-Experten überprüfen, bevor Sie unterschreiben!!
Das AK-Expertenteam ist für Sie da!
Wen die Hiobsbotschaft der Kündigung trifft, weiß im ersten Moment oft gar nicht, was tun und vor allem, worauf zu achten ist. Sie sind mit Ihren Problemen aber nicht allein. Die AK hilft Ihnen. Die Experten stehen Ihnen zur Seite, egal ob es um eine eventuelle Anfechtung der Kündigung, um die Einhaltung von Fristen, um die korrekte Abrechnung, Abfertigung oder noch offene Urlaubsansprüche geht. Kommen Sie vorbei in der AK in Innsbruck oder in Ihrem Bezirk. Oder informieren Sie sich telefonisch unter 0800/22 55 22 -1414. Auch wer Fragen zu Kurzarbeit oder Betriebsurlaub, zu Pension, Karenzierung, Weiterbildung und Stiftungsmaßnahmen hat, ist bei den AK-Profis bestens aufgehoben.
-
|
Mehr
Broschüren
Broschüre
- Lohnexekution
- Stress in der Arbeitswelt
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Arbeitsstätten
- Jobsuche - Jobwechsel
- Arbeitsrecht griffbereit
- Einführung in den Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsplatz Bildschirm
- Gefahren richtig kennzeichnen
- Ihre Rechte am Arbeitsplatz
- Der freie Dienstvertrag
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaub
- Betriebspension
- Geringfügige Beschäftigung
- Leiharbeit
- Teilzeitarbeit
- Betriebsratsfonds
- Altersteilzeit neu und Arbeitsvertrag (inkl. Musterbrief)
Sonstiges
Sonderdruck
Falter
- mehr
