Fahrtkostenbeihilfe

Von 1. Jänner 2012 bis einschließlich 30. April 2012 kann beim Land Tirol wiederum um Fahrtkostenbeihilfe rückwirkend für das Kalenderjahr 2011 angesucht werden. Mit dieser Beihilfe werden Berufspendler mit geringem Einkommen unterstützt, denen das Verwenden von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur abschnittsweise zumutbar ist.

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Voraussetzungen für die Beihilfe:

  • die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsort betragt bei Tagespendlern mindestens 20 km, bei Wochenendpendlern 50 km
  • öffentliche Verkehrsmittel sind auf dem Weg zur Arbeit nicht oder nur auf einer Teilstrecke zumutbar
  • das Dienstverhältnis dauerte im Jahre 2011 mindestens 6 Monate
  • das Haushaltseinkommen darf das doppelte der jeweils geltenden Ausgleichszulagenrichtsätze nach ASVG nicht übersteigen
  • der Antragsteller hatte 2011 seinen Hauptwohnsitz in Tirol

Wichtig:

Wie auch in den Vorjahren kann für das abgelaufene Kalenderjahr nur von Jänner bis einschließlich April angesucht werden! Förderungsberechtigt sind auch Teilzeitbeschäftigte sowie Lehrlinge.

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Förderungshöhe:

Die Förderungshöhe richtet sich nach der Länge der Pendlerstrecke, und ob sich der Arbeitsort innerhalb oder außerhalb Tirols befindet. Für Wochenendpendler variiert die Förderungshöhe zusätzlich nach Familienstand. Die maximale Förderhöhe beträgt 291 €. Nicht ganzjährig bzw. Vollzeit Beschäftigte erhalten die Förderung anteilsmäßig.

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Antrag:

Dem Antrag ist eine Bestätigung des Arbeitgebers, eine Kopie des Meldezettels sowie der Jahreslohnzettel beizulegen. Der Antrag ist zu richten an die Arbeitsmarktförderung der Tiroler Landesregierung.

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