Familienbeihilfe nach der Matura
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Ob nach der Matura Schluss ist mit der Familienbeihilfe oder nicht, hängt davon ab, wie's nach der Schule weitergeht. Hier die verschiedenen Möglichkeiten:
- Matura bestanden, danach Jobsuche
- Matura bestanden, Job angetreten
- Matura bestanden, Studium ab Herbst
- Matura nicht bestanden
- Job und Einkünfte während des Studiums
- Präsenz- oder Zivildienst nach Matura
Matura bestanden, danach Jobsuche
Dürre Zeiten: Wenn du dir nach der bestandenen Matura einen Job suchst, hast du keinen Anspruch auf Familienbeihilfe.
Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Danach gibt es nur Familienbeihilfe, wenn eine Berufsausbildung (Studium, Fachhochschule etc.) gemacht wird.
Matura bestanden, Job angetreten
Wenn du gleich nach der Matura zu arbeiten beginnst, erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ausnahme: Du machst zwischen Schule und Studium einen Ferialjob.
Good News!
Auch wenn du erst später zu studieren beginnst, weil du zuerst Arbeitsluft schnuppern willst oder musst: Sobald du mit einem Studium anfängst, lebt dein Anspruch auf Familienbeihilfe wieder auf - vorausgesetzt, du hast bestimmte Altersgrenzen noch nicht überschritten.
Matura bestanden, Studium ab Herbst
In der Zeit zwischen Matura und dem frühestmöglichen Beginn der weiteren Berufsausbildung (z.B. Uni, FH) besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe.
zum SeitenanfangMatura nicht bestanden
Wenn du zum nächstmöglichen Maturatermin antrittst und dich ernsthaft und zielstrebig bemühst, die Matura zu schaffen, entscheidet die Nachprüfung. Also lernen und auf jeden Fall zur nächstmöglichen Maturaprüfung antreten!
zum SeitenanfangJob und Einkünfte während des Studiums
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wirkt sich selbst verdientes Geld nicht negativ auf den Bezug der Familienbeihilfe aus. Danach darf der verdiente Betrag die Steuerbemessungsgrundlage von 10.000 Euro nicht überschreiten. Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld bleiben dabei außer Betracht.
Achtung!
Die Steuerbemessungsgrundlage ist das Bruttogehalt abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der steuerfreien Beträge (Werbungskosten).
Präsenz- oder Zivildienst nach Matura
In den Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst bekommst du Familienbeihilfe, wenn du deine Berufsausbildung nach Ende des Dienstes so rasch wie möglich fortsetzt.
In der Zeit zwischen Ende des Präsenz- oder Zivildienstes und Beginn einer Ausbildung gibt es ebenfalls Familienbeihilfe.
Achtung!
Wenn du es dir anders überlegt hast und doch keine weitere Ausbildung mehr nach dem Präsenz- oder Zivildienst machen willst, wird die Familienbeihilfe zurückgefordert.
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