Finanzberater
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Die Bezeichnung „Finanzberater“ ist diffus und gesetzlich nicht definiert. Viele Finanzberater sind Versicherungsmakler, Versicherungsagenten oder Vermögensberater. Aber leider gibt es auch „Berater“ ohne Gewerbeberechtigung oder Konzession.
Wichtig: Fragen Sie daher jeden Berater nach Ausbildung, Berufserfahrung und Gewerbeberechtigung. Denn sonst gehen Sie einem inkompetenten Berater auf den Leim.
Ein Web-Tipp:
Auf der Website der Finanzmarktaufsicht ist eine Liste jener konzessionierten Vermögensberater zu finden, die zur Beratung und Vermittlung von Wertpapieren befugt sind.
So erkennen Sie unrealistische Rendite-Versprechen
Eine „Behelfsformel“: Stellt ein Berater Gewinn- bzw. Renditeversprechen in Aussicht, die höher als das aktuelle Zinsniveau von Krediten sind, so sind diese Aussagen entweder falsch oder das angesprochene Produkt ist mit überdurchschnittlichen Risiken verbunden.
Achtung Falle: Viele Berater argumentieren irreführend mit Bruttorenditen bzw. Zinssätzen, die keinerlei Ankaufs- oder Verkaufsspesen, laufend anfallende Spesen (zum Beispiel für Depotführung bei Wertpapieren) und Ertragssteuern berücksichtigen.
Ist Telefonwerbung von Finanzberatern erlaubt?
Der telefonische Verkauf von Anlageprodukten ist in Österreich nur dann erlaubt, wenn Sie zuvor Ihre Zustimmung dazu abgegeben haben oder bereits eine Geschäftsverbindung besteht. Firmen, die Sie anrufen und die Ihnen unbekannt sind, verstoßen gegen das gesetzliche Verbot der Telefonwerbung. Erfahrungsgemäß sind die angebotenen Produkte meist äußerst risikoreich oder überhaupt Luftschlösser. Schneidige Anrufer, die Ihnen „phantastische Gewinnchancen“ versprechen, sind zudem nicht selten echte Betrüger.
Ausstieg aus dem Vertrag
Auch wenn Ihr Berater sagt, sie können jederzeit aus Ihrem Vertrag aussteigen: Regel Nummer 1 lautet, dass die Aussagen eines Beraters zur Kündigung unbedingt überprüft werden müssen. Lesen Sie daher im Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach, wie die Kündigung bzw. Vertragsbeendigung geregelt ist. Wichtig ist auch zu klären, mit welchen Kosten eine Vertragsbeendigung verbunden ist.
Mündliche Zusagen
Trifft ein Finanzberater mündliche Aussagen, die von den schriftlichen Unterlagen abweichen, dann vermerken Sie diese vor einer Unterzeichnung auf dem Antragsformular. Überprüfen Sie den erhaltenen Vertrag hinsichtlich Ihrer Wünsche. Sind diese nicht enthalten, dann verlangen Sie sie schriftlich von Ihrem Vertreter.
Tipp: Empfehlenswert ist es, eine dritte Person dem Beratungsgespräch beizuziehen. Suchen Sie bei Unklarheiten unbedingt eine Beratungsstelle auf, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
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