Formulare & Musterbriefe
Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Veranlagung beantragen oder nicht. Sie haben dafür fünf Jahre Zeit.
Stellen Sie einen Antrag! Meist gibt es Geld zurück. Aber selbst, wenn Sie einen Nachforderungsbescheid vom Finanzamt erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege einer Berufung schriftlich zurück. Doch Achtung: Bei einer Pflichtveranlagung ist dieser Widerruf nicht möglich!
Keine Zeit verlieren, Antrag stellen
Fünf Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!
zum SeitenanfangDamit Sie jeweils das richtige Antragsformular zur Hand haben, hier ein Überblick
Die wichtigsten Antragsformulare:
- L 1 Arbeitnehmerveranlagung
- L 34 Pendlerpauschale: falls Sie dieses beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung
- E 1 Einkommenssteuererklärung (für Arbeitnehmer, die zusätzliche Einkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr haben z.B. aus Vermietungen)
- E 4 Mehrkindzuschlag, wenn keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt worden sind
- E 5 Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag und Negativsteuer, wenn Sie kein Einkommen erzielt haben
- E 30 Alleinverdienerabsetzbetrag: falls Sie diesen beim Dienstgeber beantragen und nicht über die Arbeitnehmerveranlagung
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. In größeren Betrieben liegen die Formulare L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) und L 34 (Pendlerpauschale) meist auch im Lohnbüro auf.
Seit dem Veranlagungsjahr 2002 kann der Steuerausgleich auch auf elektronischem Weg beim Finanzamt eingereicht werden.
Berufung gegen Bescheide
Stellt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid zu, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich dagegen berufen.
Das können Sie auch machen, wenn Sie aufgrund Ihrer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung einen Nachforderungsbescheid erhalten (Achtung: gilt nicht für Pflichtveranlagung!). Ziehen Sie in diesem Fall Ihren Steuerausgleich wieder zurück.
Wir haben Musterbriefe für Sie vorbereitet
Formulare zur Lohnsteuer
| Formular | Jahr | Dokument zum Herunterladen |
|---|---|---|
| L1 | 2007 | Arbeitnehmerveranlagung |
| L1 | 2006 | Arbeitnehmerveranlagung |
| L1 | 2005 | Arbeitnehmerveranlagung |
| L1 | 2004 | Arbeitnehmerveranlagung |
| L1 | 2003 | Arbeitnehmerveranlagung |
| L16 | ab 2007 | Lohnzettel |
| L16 | ab 2004 | Lohnzettel |
| L16 | ab 2003 | Lohnzettel |
| L34 | ab 7/2007 | Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales |
| L73 | Bestätigung über Beträge für die Errichtung einer Eigentumswohnung | |
| L75 | ab 1999 | Aufgliederung von Sonderausgaben |
Formulare zur Einkommenssteuer
Formulare zur Umsatzsteuer
| Formular | Jahr | Dokument zum Herunterladen |
|---|---|---|
| U1 | 2007 | Umsatzssteuererklärung |
| U1a | 2007 | Ausfüllhilfe zur Umsatzssteuererklärung |
| U12 | Erklärung gemäß §6 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) | |
| U30 | Umsatzsteuervoranmeldung | |
Die Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Broschüren & Anträge
- Fahrtkostenbeihilfe
- Schulfahrtsbeihilfe
- Pendler-Pauschale
- Arbeitnehmerveranlagung für 2003
- Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge
- Arbeitnehmerveranlagung für 2004
- Arbeitnehmerveranlagung für 2005
- Antrag auf Schulfahrtsbeihilfe
- Arbeitnehmerveranlagung für 2006
- Arbeitnehmerveranlagung für 2007
- Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe
- Steuer sparen 2008
- Tipps zum Steuersparen
- Steuer sparen online
- Steuer sparen 2007
- Steuer sparen 2006
- Steuer sparen 04/05
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