Franken-Kredite: Banken dürfen erhöhte Kosten nicht auf Konsumenten überwälzen
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Die AK Tirol hat eine für alle Konsumenten wichtige Gerichtsent-scheidung erreicht, die jetzt rechtskräftig ist. Wie von der AK Tirol von Beginn an vertreten, dürfen Banken erhöhte Kosten bei Frankenkrediten nicht einfach auf Konsumenten überwälzen. Die betroffen Bank hat - wohl aus guten Gründen - das Urteil der zweiten Instanz nicht mehr bekämpft.
Laut der jetzt rechtskräftigen Entscheidung steht fest: „Banken dürfen erhöhte Kosten für die Beschaffung von Schweizer Franken nicht durch unbestimmte oder gröblich benachteiligende Klauseln in den Kreditbedingungen an Privatkunden weiterverrechnen. Die Rechtsansicht der AK Tirol wurde somit vollinhaltlich bestätigt, zeigt sich AK-Präsident Erwin Zangerl über das im Auftrag der AK Tirol erstrittene richtungsweisende Urteil in zweiter Instanz beim OLG Graz in seiner Ansicht bestätigt.
Zangerl: „Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollten die Kunden bezahlen. Die AK Tirol hat von Beginn an die Ansicht vertreten, dass diese Kostenüberwälzung auf den kleinen Kreditnehmer ungeheuerlich und vor allem rechtlich nicht erlaubt ist. Das Oberlandesgericht Graz bestätigt - nunmehr rechtskräftig - in zweiter Instanz die von der AK Tirol vertretene Rechtsansicht und gibt uns zur Gänze recht!“
Das Gericht hat vier von der AK beanstandete Klauseln als unzulässig eingestuft. Deren weitere Verwendung wurde der Sparda-Bank Villach/Innsbruck untersagt.
Entscheidung gefallen
Mit diesem Österreichweit brisanten und wichtigen Urteil hat die AK Tirol in Zusammenarbeit mit dem VKI erstmals eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zu Refinanzierungskosten in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Fremdwährungskrediten erstritten.
Insbesondere dürfen erhöhte Refinanzierungskosten nicht einfach überwälzt werden, auch darf die Bank nicht, wenn ihr das Risiko des Geschäftes zu groß erscheint, ohne Zustimmung des Kunden die Währung wechseln. Außerdem ist ein unbeschränktes Kündigungsrecht der Bank gröblich benachteiligend und damit unwirksam.
Zangerl: „Wir fordern alle Banken auf, dieses rechtskräftige Urteil zur Kenntnis zu nehmen und sich auch daran zu halten. Wir werden nicht zögern, weitere Abmahnungen oder Klagen einzubringen.“
Zinserhöhungen überprüfen
Die AK rät Kreditnehmern erneut, Zinserhöhungen ihrer Bank zu überprüfen, ob dies vom Vertrag gedeckt ist. Nachträgliche Vereinbarungen sollte man sich gut überlegen. Üblicherweise sind Zinssatzerhöhungen die Folge derartiger Unterschriften. Infos für AK-Mitglieder unter der Hotline 0800/22 55 22 -1818.
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