Freifahrt und Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Möglichkeit 1

Fahrt: Wohnort – Lehrbetrieb

Lehrlingsfreifahrt

Voraussetzung:
Du fährst täglich mit einem öffentlichen Verkehrsmittel vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück.

Kosten:
Selbstbehalt: € 19,60 pro Lehrjahr

Antrag:
Der Antrag liegt beim VVT bzw. beim Verkehrsunternehmen auf. Du musst den ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung des Lehrberechtigten und einer Kopie des Zahlscheines einreichen.
Mit einem Aufpreis kannst Du mit dem Ticket nicht nur an deinen Arbeitstagen, sondern das ganze Jahr auf dieser Strecke verwenden (Job-Ticket).

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Voraussetzung:
Du kannst für die tägliche Fahrt vom Wohnort in den Lehrbetrieb und zurück kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

Antrag:
Der Familienbeihilfenbezieher muss den Antrag beim Wohnsitzfinanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen. Das Antragsformular „Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge“ (Beih 94) kannst du von der Homepage des Finanzministeriums oder der AK Tirol downloaden.

Möglichkeit 2

Fahrt: Wohnort – Berufsschule

Schülerfreifahrt

Voraussetzung: Du fährst mit einem öffentlichen Verkehrsmittel wöchentlich ein- oder zweimal vom Wohnort in die Berufsschule und zurück oder du besuchst eine lehrgangsmäßige Berufsschule und fährst täglich hin und zurück.
Mit einem Aufpreis kannst Du mit dem Ticket nicht nur an deinen Arbeitstagen, sondern an Wochenenden oder das ganze Jahr auf dieser Strecke verwenden (Kompaktticket, Komfortticket).

Kosten:
Selbstbehalt: € 19,60 pro Lehrjahr

Antrag:
Der Antrag liegt beim VVT bzw. beim Verkehrsunternehmen auf. Du musst den ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung der Berufsschule und einer Kopie des Zahlscheines einreichen.

Schulfahrtbeihilfe

Voraussetzung:
Du fährst ein- oder zweimal pro Woche vom Wohnort in die Berufsschule und zurück und kannst kein öffentliches Verkehrsmittel benützen und der kürzeste Weg in einer Richtung ist mindestens 2 km lang (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung)

Antrag:
Der Familienbeihilfenbezieher muss den Antrag beim Wohnsitzfinanzamt bei Ende des Schuljahres bis spätestens 30. Juni einreichen. Das Antragsformular „Antrag auf Gewährung von Schulfahrtbeihilfe“ (Beih 85) kannst du von der Homepage des Finanzministeriums oder der AK Tirol downloaden.

Möglichkeit 3

Fahrt: Wohnort – Internat/Schulheim

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge

Voraussetzung:
Du wohnst im Internat/Heim und fährst jeweils am Wochenende heim. Die Wegstrecke zwischen Wohnung und Internat muss mindestens 2 km betragen (für Behinderte entfällt die Kilometerbegrenzung).

Antrag:
Der Familienhilfebezieher muss den Antrag beim Wohnsitzfinanzamt nach Ende des Schul/Kalenderjahres einreichen. Es ist dasselbe Antragsformular „Antrag auf Gewährung von Schulfahrtbeihilfe“ (Beih 85) bzw. „Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge“ (Beih 94).

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