Fristen und Termine
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Die Kündigungsfrist ist jene Zeitspanne, die zwischen dem Erhalt der Kündigung und dem Kündigungstermin liegt. Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.
Welche Fristen und Termine einzuhalten sind, regelt entweder das Gesetz, der Kollektivvertrag (KV) oder der Arbeitsvertrag. Existiert weder ein KV noch eine Einzelvereinbarung, gilt für Arbeiter eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Bei Angestellten betragen die Kündigungsfristen für die Arbeitgeber-Kündigung je nach Arbeitsjahren zwischen 6 Wochen und 5 Monaten. Arbeitsverhältnisse von Angestellten enden grundsätzlich zum Ende des Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Im Arbeitsvertrag können jedoch auch jeder 15. und jeder Letzte eines Monats vereinbart werden.
Die Kündigungsfrist beginnt mit der mündlichen Mitteilung oder mit der Zustellung des Kündigungsschreibens und dauert bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Während dieser Zeit steht das volle Entgelt samt Sonderzahlungen zu.
Informieren Sie sich, ob alle Fristen eingehalten wurden. Wenn nicht, ist eine Kündigungsentschädigung fällig. Die Höhe richtet sich nach dem Entgelt, das der Betroffene verdient hätte, wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt wäre.
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