Für einen gelungenen Start in die Lehre: Wichtige AK-Tipps für Eltern und Lehrlinge
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Derzeit beginnen traditionell viele Lehrverhältnisse. Dabei gilt es, einiges zu beachten. Die wichtigsten Tipps für Eltern und Lehrlinge hat die AK zusammengestellt.
Mit dem Start der Lehre ändern sich für viele Jugendliche in diesen Wochen viele Dinge. Mehr Selbstverantwortung ist nun gefragt, die jungen Lehrlinge müssen sich nun um noch mehr Dinge kümmern als bisher. Einige Tipps für Eltern und Lehrlinge helfen beim Start in diesen neuen Lebensabschnitt:
Schwarz auf Weiß
Lehrlinge und Eltern sollten darauf achten, dass ein Lehrvertrag ausgestellt wird. Das muss innerhalb von drei Wochen passieren. Das Lehrverhältnis wird von einer Reihe weiterer wichtiger Dokumente begleitet, wie Lohnzettel, Kontoauszüge, Urlaubszettel, Krankschreibungen, Arbeitsaufzeichnungen oder Zeugnisse. Die Lehrlinge sollten alle Schriftstücke aufbewahren, denn nur so kann die Arbeiterkammer bei Problemen helfen etwaige Ansprüche durchzusetzen. Eine eigene Lehrlingsmappe der AK hilft dabei Ordnung in der Zettelwirtschaft zu halten. Diese Mappe wird in den nächsten Wochen an alle Lehrlinge in der Berufsschule kostenlos verteilt bzw. zugesandt.
Probezeit
Die ersten drei Monate des Lehrverhältnisses sind die sogenannte Probezeit. Diese Zeit sollten Betrieb und Lehrling nutzen, um zu erkennen, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist. Innerhalb der Probezeit kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen. Dies muss jedoch schriftlich erfolgen.
Berufsbild
Für jede Lehre gibt es ein eigenes Berufsbild. Die Lehrlingsexperten der AK empfehlen den Lehrlingen dieses genau anzusehen, denn dort sind alle Fertigkeiten beschrieben, welche sie im Laufe der Lehre lernen müssen. Ein regelmäßiger Vergleich des Berufsbildes mit der betrieblichen Ausbildung lohnt sich, um vor unangenehmen Überraschungen am Ende der Lehre bewahrt zu werden.
Freifahrt
Damit Lehrlinge günstig von Wohnort zur Lehrstätte gelangen können, heißt es gleich zu Beginn die Lehrlingsfreifahrt zu organisieren. Lediglich ein Selbstbehalt von aktuell 19,60 Euro wird fällig. Das notwendige Formular gibt es in der AK oder beim Verkehrsverbund Tirol.
Internatskosten
Zwar müssen die Lehrlinge die Kosten für ein Berufsschulinternat grundsätzlich selber bezahlen, übersteigen die Kosten für das Internat jedoch die Lehrlingsentschädigung, dann muss der Lehrberechtigte die Differenz bezahlen. Viele Kollektivverträge sehen günstigere Internatskostenregelungen vor. Sich informieren bei der AK zahlt sich in jedem Fall aus.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeit für Lehrlinge ist genau geregelt. Grundsätzlich dürfen Lehrlinge, die jünger sind als 18, nicht länger als 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ausnahmen können jedoch in einzelnen Kollektivverträgen vorgesehen sein. Die AK empfiehlt Berufseinsteigern deshalb die Arbeitszeiten lückenlos und verlässlich aufzuschreiben. Sollte es nämlich einmal zu Problemen kommen, dann sind diese Aufzeichnungen sehr nützlich um etwaige Ansprüche geltend zu machen.
Newsletter für junge Beschäftigte
Hilfreiche Informationen für die Lehrzeit gibt es im Lehrlingsnewsletter der Arbeiterkammer. Auf unserer Homepage können sich Lehrlinge für den Newsletter anmelden. Dieser wird sechs Mal im Jahr verschickt und enthält die wichtigsten Informationen zur Lehre sowie zu den Neuerungen bei Rechten und Pflichten.
Damit die Ausbildung gut starten kann, bekommt jeder angehende Lehrling die AK-Borschüre „Deine Rechte als Lehrling“ mit den wichtigsten Informationen zugesandt sowie den Folder zur Lehre mit Matura am BFI Tirol. Eine großartige Chance für motivierte Lehrlinge, denn "doppelt hält besser".
Falls es Fragen oder Probleme gibt, stehen die Expertinnen und Experten der AK-Jugendabteilung unter der Gratishotline 0800/22 55 22 – 1566 gerne zur Verfügung.
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