AK Infoabend „Gesundheitliche Probleme – berufliches Aus?“
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Der AK Infoabend „Gesundheitliche Probleme – berufliches Aus?“ informierte über Möglichkeiten, wenn durch Krankheit ein Jobverlust droht oder gar schon erfolgt ist. In dieser schweren Situation ist es hilfreich, wenn man wichtige Informationen über Behördengänge und deren Zuständigkeiten bekommt. Vertreterinnen und Vertreter des Arbeitsmarktservice, des Bundessozialamtes, der Pensionsversicherungsanstalt, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt als auch des Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrums Linz waren als Referenten zu Gast.
Die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen (auch im Hinblick auf erste Hilfestellungen und evtl. Finanzierungen von beruflichen Umschulungsmaßnahmen):
- Bundessozialamt
- Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
- Arbeitsmarktservice
- Pensionsversicherungsanstalt
Bundessozialamt
Untersuchung zum Personenkreis der „begünstigt Behinderten“ fällt. Dabei muss aber der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent sein. Die Vorteile, wenn laut Bescheid eine „begünstigte
Behinderung“ zuerkannt wird, sind z.B.: erhöhter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Lohnsteuerfreibetrag, Fahrpreisermäßigungen usw. Zudem gibt es für „begünstigte Behinderte“ Förderungen z.B. für technische Arbeitshilfen, Schulungs- und Ausbildungskosten.
Kontakt:
Bundessozialamt, Landesstelle Tirol,
Herzog-Friedrich-Straße 3,
6020 Innsbruck
www.bundessozialamt.gv.at
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung. Sie ist zuständig für Prävention, Unfallheilbehandlungen, Hilfsleistungen bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation. Die AUVA ist jedoch nur für Personen mit gesundheitlichen Problemen zuständig, die a) entweder eine Berufskrankheit haben oder b) einen Arbeitsunfall hatten. Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitsunfall vom Dienstgeber der AUVA gemeldet wird. Im Falle einer Berufserkrankung erfolgt die Meldung an die AUVA durch den behandelten Arzt. Wenn keine Meldung von diesen Stellen vorgenommen wird, so kann sich die betroffene Person selbst bei der AUVA melden. Das Verfahren zur Überprüfung des Sachverhalts wird dann eingeleitet. Zu den weiteren Leistungen der AUVA zählen auch maßgeschneiderte Sicherheitsaktionen für Betriebe und Schulen sowie die Beratungen von Firmen jeder Größe in sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Fragen.
Kontakt:
Außenstelle Innsbruck der AUVA,
Ing. Etzel-Straße 17,
6020 Innsbruck,
Telefon: 0512/52055
www.auva.at
Arbeitsmarktservice
Menschen mit körperlichen oder seelischen Problemen, die beim AMS als arbeitslos gemeldet sind, werden erfahrungsgemäß in der Abteilung für Erwachsenenberatung oder in der Abteilung für berufliche Rehabilitation beraten und unterstützt. Dabei ist die Feststellung des Berufsschutzes ein wichtiges Faktum. Der so genannte Berufsschutz bzw. die bisher ausgeübte Tätigkeit ist maßgebend für die Beurteilung, ob Invalidität (bei Arbeiter/innen) oder Berufsunfähigkeit (bei Angestellten/innen) vorliegt und ob an die Pensionsversicherungsanstalt verwiesen wird, um dort einen Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu stellen, der gleichzeitig auch als Antrag auf Rehabilitation gilt. Zugang zur beruflichen Rehabilitation gibt es grundsätzlich auch ohne Berufsschutz, jedoch sicherlich erschwert. Auf die Förderungen von Seiten des Arbeitsmarktservices besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt:
Arbeitsmarktservice,
Schöpfstraße 5,
6020 Innsbruck
www.ams.at
Pensionsversicherungsanstalt
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (z.B. Umschulungen) können auch von der PVA finanziert werden. Hierfür gibt es jedoch keinen individuellen Rechtsanspruch, d.h. die Gewährung einer derartigen Leistung kann im Wege eines Rechtsmittels nicht erzwungen werden. Zudem wird überprüft, ob eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit vorliegt oder in absehbarer Zeit droht (maßgebend dabei ist der Berufsschutz bzw. die zuletzt ausgeübte Tätigkeit). Die beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation werden in der Regel gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice durchgeführt. Arten der beruflichen Maßnahmen können sein: Berufsfindungscoaching, Nachschulungen, Lehr- und Schulausbildungen für einen neuen Beruf, usw.
Kontakt:
Pensionsversicherungsanstalt Tirol,
Ing.-Etzel-Straße 13,
6020 Innsbruck
www.pensionsversicherung.at
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