Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer LKW

Ab 10. September 2009 gilt für Berufskraftfahrer für LKW eine neue Bestimmung: Wer den Führerschein C erwirbt, benötigt zusätzlich eine Grundqualifikationsprüfung, um als Berufskraftfahrer arbeiten zu können. All jene, die vor dem 10. September 2009 den Führerschein C erhalten, benötigen diese Prüfung nicht.

Die Grundqualifikationsprüfung besteht aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. Der praktische Teil kann bei Fahrschulen absolviert werden. Die schriftliche und mündliche Prüfung wird von der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Gewerberecht, abgewickelt.

Nähere Informationen zur Prüfung finden sich auf der Internetseite der Tiroler Landesregierung.

Neben der Grundqualifikation müssen Berufskraftfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Wochenstunden nachweisen. Dies gilt auch für jene Berufskraftfahrer, deren Führerschein C vor 10. September 2009 ausgestellt ist. Diese Weiterbildung trifft somit alle Berufskraftfahrer. Spätestens hat die Weiterbildung vor dem 10. September 2014 zu erfolgen.
Die Liste jener Ausbildungsstätten, die die Weiterbildung anbieten können, findet sich ebenfalls auf der oben angegebenen Seite der Tiroler Landesregierung.

Berufskraftfahrer Bus

Für Berufskraftfahrer mit Bus gelten dieselben Bestimmungen, allerdings jeweils ein Jahr früher: Seit 10. September 2008 ist ein neu ausgestellter Führerschein C nicht mehr ausreichend. Eine Weiterbildung ist vor 10. September 2013 von allen Berufskraftfahrern für Bus nachzuweisen.

Nähere Informationen zur Prüfung, Anmeldung, Prüfungstermine und –fragen finden sich auf der Internetseite der Tiroler Landesregierung.

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