Haltlose Hypo-Horror-Klage gegen zwei langjährige Mitarbeiter konnte mit AK-Rechtsschutz abgewehrt werden
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Mit Hilfe des Rechtsschutzes der AK Tirol konnte eine Klage der Hypo Tirol gegen zwei ihrer langjährigen Mitarbeiter erfolgreich abgewehrt werden. Die Hypo Tirol AG ging mit einer existenzbedrohenden Klage in Höhe von knapp 144.000 Euro gegen zwei Mitarbeiter vor. Aber völlig grundlos, wie sich knapp nach Beginn des über den AK-Rechtsschutz geführten Gerichtsverfahrens herausstellte, bei dem aber noch mehr Skandalöses zu Tage trat.
Fast 40 Jahre arbeitete die Filialleiterin einer Hypo-Zweigestelle im Unterland mit vollem Einsatz. Um größer der Schock kurz nach ihrer Pensionierung: Sie bekam ein Schreiben vom Gericht, in dem ihre langjähriger Arbeitgeber - die Hypo - exakt 143.699,89 Euro gegen sie und einen ihrer Kollegen einklagt. Diese Summe würde sich aus einem „Vorfälligkeitsschaden“ ergeben, da ein Kunde frühzeitig aus einem Geschäft ausgestiegen sei.
In ihrer Not wandten sich die beiden Betroffenen an die Arbeitsrechtsexperten der Arbeiterkammer. Die AK Juristen nahmen sich des für die beiden Mitarbeiter existenzbedrohenden Falles sofort an.
In zwei Schreiben an den Hypo-Anwalt wurde die Forderung als völlig grundlos abgewiesen. „Wir haben beiden Mitarbeitern bereits vor der Klage geraten, keinerlei Zahlungen zu leisten und Ihnen den Schutz der AK Tirol zugesichert“ erklärt AK Präsident Erwin Zangerl, „denn die Mitarbeiter haben nur im Interesse der Hypo gehandelt. Dass die Hypo zur Finanzierung eines Geschäfts selbst einen ungünstigen Kredit aufnimmt, aus dem dann ein wirtschaftlicher Nachteil erwachsen kann, dürfe den Mitarbeitern nicht angelastet werden. Und zuletzt hängen damit auch noch andere Geschäfte untrennbar zusammen, die der Hypo höchstwahrscheinlich einen nicht unbeträchtlichen Gewinn eingebracht haben. All das haben wir auch dem Anwalt der Hypo geschrieben und der AK-Jurist hat noch optimistisch den beiden Mitarbeitern mitgeteilt: „Sie können beruhigt sein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hypo unter diesen Umständen tatsächlich eine Klage einbringen wird…“.
Doch es kam anders. Es folgte eine Klage der Hypo, die bei den beklagten Mitarbeitern zu schwerster existenzbedrohender Belastung und bitterer Enttäuschung über den Arbeitgeber führte.
Kurz nach Beginn des Prozesses erfuhr auch der Kunde davon, dass die Hypo gegen ihre beiden Ex-Mitarbeiter vorging. Das wollte der Kunde nicht auf sich beruhen lassen und schilderte dem von der AK Tirol beigestellten Rechtsanwalt die genauen Umstände dieser miteinander zusammenhängenden Geschäfte. Und was sich dabei herausstellte, das schlägt dem Fass den Boden aus:
Hintergrund der Klagsführung gegen die Mitarbeiter war eine Auseinandersetzung des Kunden mit der Hypo wegen einer nachträglichen Änderung seiner Vertragskonditionen. Diese Auseinandersetzung wurde aber, wie der Kunde berichtete, schon längst mit einem Vergleich beendet.
In diesem Vergleich erhält u.a. die Hypo vom Kunden ein lukratives Wertpapierdepot und verzichtet im Gegenzug auf jenen „Schadenersatzbetrag“, den sie später gegen ihre Mitarbeiter einzuklagen versuchte.
Die Hypo wollte sich also tatsächlich genau wegen jenes Anspruchs bei ihren Mitarbeitern schadlos halten, auf den sie ein Jahr vorher für den Erhalt einer durchaus lukrativen Gegenleistung verzichtet hat. All diese Umstände hat aber die Hypo vor der Klage gegen ihre Mitarbeiter verschwiegen. Diese konnten erst von den AK-Anwälten aufgrund der Information durch den Kunden im Verfahren vorgebracht werden.
Dazu kommt noch, dass die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Hypo zwar tatsächlich nach nur drei Jahren vorzeitig beendet wurde, aber die Hypo aus diesen Geschäften nach nur drei Jahren (!) einen Gesamtgewinn von 199.584 Schweizer Franken, das sind rund 166.000 Euro, erzielt haben müsste. Zusätzlich ist eine Provision für die zur Besicherung notwendige Lebensversicherung im Ausmaß von 200.000 Euro an eine Tochtergesellschaft der Hypo gegangen.
Als dann die AK-Anwälte nach der Information durch den Kunden das erste Mal die genauen Inhalte der Geschäftsbeziehung sowie des abgeschlossenen Vergleichs im Verfahren vorbrachten, trat die Hypo sofort den Rückzug an. Man will den Prozess endgültig beenden, man bezahlt auch die gesamten bisherigen Prozesskosten, die Klagen wurden daher unter Anspruchsverzicht zurückgezogen.
Als weiteres pikantes Detail: Die Hypo hat in der Klage Honorarkosten in der Höhe von knapp 17.200 Euro für die zivil- und steuerrechtliche Prüfung des vermeintlichen Schadens geltend gemacht. Das bedeutet, die Hypo hat an externe Gutachter ein Honorar von 17.200 Euro (!) für die Ermittlung eines Schadens bezahlt, den sie letztendlich gar nicht hatte. Allein der finanzielle Aufwand für diesen Prozess gegen die unschuldigen Mitarbeiter dürfte somit knapp 40.000 Euro ausmachen.
„Hier kann man nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren, so AK Präsident Erwin Zangerl, „ich verlange volle Aufklärung, wer, wann und wie Vorstand und Aufsichtsrat der Hypo informiert haben. Außer einer Entschuldigung des Arbeitgebers bei seinen Ex-Mitarbeitern, stünde diesen auch eine angemessene Entschädigung für die vorsätzliche Zufügung schlimmer seelischer Schmerzen zu“.
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