Im Krankenstand den Job verloren
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Beschäftigte sind während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Deshalb gehen viele Arbeitnehmer auch krank arbeiten. Werden Beschäftigte im Krankenstand gekündigt, müssen die auch sonst geltenden Kündigungsfristen und -termine eingehalten werden.
Der Arbeitgeber erspart sich dadurch nichts, da er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bei Kündigung im Krankenstand das Entgelt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus bezahlen muss, soweit der Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Um diese Bestimmung zu umgehen, werden jedoch in der Praxis den Arbeitnehmern sehr oft einvernehmliche Lösungen angeboten, da in diesem Fall mit dem Ende des Dienstverhältnisses die Zahlungspflicht des Arbeitgebers für den Krankenstand endet. Beschäftigte erhalten zwar bei einvernehmlicher Lösung sofort Krankengeld von der Krankenkasse, dieses ist jedoch kein voller Lohnersatz, sondern beträgt nur 70 bzw. 60 Prozent des letzten Bruttoentgelts. Und außerdem werden solche Konstruktionen von der GKK als Umgehungsgeschäfte enttarnt. Die AK rät daher von einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand ab, da Arbeitnehmer dabei finanziell schlechter gestellt sind.
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