Infoabend zum Thema "Matura nachholen"

Die Matura ermöglicht weitere Bildungswege an Universitäten, Fachhochschulen oder Kollegs. Beim sehr gut besuchten Infoabend „Matura nachholen“, am 9. Juni, in der AK Innsbruck wurden die verschiedenen Wege zur Matura vorgestellt.

Die Matura an Schulen für Berufstätige

An Schulen für Berufstätige kann nachträglich ein gewünschter Schulabschluss z.B. an einem Gymnasium (AHS), an einer Handelsakademie (HAK) oder an einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL) nachgeholt werden. Die Schulen dauern meist vier Jahre und der Unterricht erfolgt abends von Montag bis Freitag, wobei man sich auch auf Schulferien freuen darf. Manche Schulen bieten Fernlernzeiten an, somit können an einigen Tagen die Schulbesuche entfallen. Je nach Vorbildung können Fächer angerechnet werden, manchmal kann auch der Einstieg in ein höheres Semester erfolgen. Bei den Schulen für Berufstätige fallen für die Ausbildungszeit keine Kurskosten an. Schulbücher werden, abgesehen von einem kleinen Selbstbehalt, gratis zur Verfügung gestellt. Die Abschlüsse einer Schule für Berufstätige (AHS, HAK, HTL) vermitteln die gleichen Abschlüsse als wie die „normalen“ Tagesschulen. Während das Gymnasium (AHS) vor allem auf Allgemeinbildung setzt, werden an berufsbildenden höheren Schulen (HAK, HTL) auch einschlägige Berufsausbildungen vermittelt. Bei der HTL-Matura, die an einer Schule für Beruftätige absolviert wird, ist es auch möglich, nach einer dreijährigen facheinschlägigen Arbeit den Ing.-Titel zu beantragen.

Die Matura in Form der Berufsreifeprüfung

Die Berufsreifeprüfung wird umgangssprachlich als „Matura“ bezeichnet, da man mit ihr ebenso die Berechtigungen für weiterführende Bildungswege (z.B. Universität, Fachhochschule, Kolleg) erwirbt, sie vermittelt aber keine weitere Berufsausbildung. Sie ist vor allem ein Bildungsangebot für Personen, die bereits schon eine bestimmte Berufsausbildung mitbringen (z.B. AbsolventenInnen einer Lehre oder einer dreijährigen mittleren Schule). Die weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Berufsreifeprüfung sind im dafür geltenden Bundesgesetz geregelt. Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, eine lebende Fremdsprache sowie ein Fachgebiet aus der beruflichen Praxis). Die Prüfung im Fachgebiet kann für Personen, die eine bestimmte gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben, entfallen. Die Berufsreifeprüfung wird an anerkannte Erwachseneneinrichtungen wie z.B. das BFI angeboten. Maximal drei Prüfungen können an der anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtung abgelegt werden, mindestens eine der Teilprüfungen ist an einer höheren Schule mit Öffentlichkeitsrecht abzulegen. An dieser Schule muss auch der Antrag auf Zulassung zur Berufsreifeprüfung gestellt werden. Die Berufsreifeprüfung wird in einer Tagesvariante oder in berufsbegleitenden Modulen angeboten, demgemäß braucht man für die Berufsreifprüfung je nach Kursform zwischen 1,5 und 5 Jahre. Wer sich für die Berufsreifeprüfung entscheidet, hat Ausbildungskosten zu tragen, die zwischen € 3000,-- und € 4000,-- Euro liegen können. Förderungen von Seiten des Landes Tirols und der Arbeiterkammer Tirol sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Lehrlinge wird im Rahmen der Maßnahme „Lehre mit Matura“ die Berufsreifeprüfung zurzeit kostenlos angeboten.

Ohne Matura studieren

Als „Maturaersatz“ für Bildungszwecke kann die Studienberechtigungsprüfung gesehen werden. Mit dem Abschluss der Studienberechtigungsprüfung können Personen ohne Matura eine eingeschränkte Studienberechtigung für ein ausgewähltes Studienfach erhalten. Wer die Studienberechtigungsprüfung machen möchte, muss jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen (z.B. konkrete Studienabsicht und eine Vorbildung muss gegeben sein, Mindestalter von 22 Jahren oder 20 Jahren bei einem entsprechenden Bildungsweg). Die weiteren Voraussetzungen sind bundesgesetzlich geregelt. Für eine Zulassung zur Studienberechtigung ist ein schriftliches Ansuchen bei der Bildungseinrichtung, bei der die anschließende Ausbildung absolviert werden soll, zu stellen. Die Studienberechtigung besteht in der Regel aus fünf Prüfungsteilen (Pflichtfächer und Wahlfächer). Die Pflichtfächer sind für die jeweilig anschließend angestrebte Ausbildung vorgegeben. Ein Prüfungsteil ist immer ein Aufsatz über ein allgemeines Thema. Für die einzelnen Prüfungen werden an Erwachsenenbildungseinrichtungen und an Universitäten Vorbereitungslehrgänge angeboten. Für gebührenpflichtige Kurse gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Förderungen.

Ebenso sei noch erwähnt, dass an Fachhochschulen (gilt nicht für Universitäten) eine Aufnahme für ein ordentliches Studium auch ohne Matura, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung möglich ist, wenn man eine einschlägige Berufsvorbildung mitbringt und Zusatzprüfungen absolviert. Über diese Möglichkeit des Zugangs ist bei der jeweiligen Fachhochschule nachzufragen.

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