Kapitalsparbuch
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Kapitalsparbücher zeichnen sich vor allem durch die Fixzinssätze auf die gesamte vereinbarte Laufzeit
aus. Die Zinsbandbreiten sind unterschiedlich.
Vergleichen Sie die Konditionen, das lohnt sich. Es gilt: Je länger der Anlagezeitraum und je höher der angelegte Betrag, desto wichtiger ist der sorgfältige Zinsvergleich. Und je länger die Bindefrist, desto höher der Zinssatz.
Achten Sie auf die Mindesteinlagen. Die Bandbreite reicht von zehn bis 50.000 Euro.
Spesen und vorzeitige Auflösung
Achten sollten KonsumentInnen auf Schließungsspesen. Sie können den Betrag am Ende der Laufzeit schmälern. Schließungsspesen sind verhandelbar. Sie entfallen oft, wenn Sie Spargeld wieder veranlagen.
Wird das Kapitalsparbuch vorzeitig aufgelöst, verringern sich jedenfalls die Zinsen. Um wie viel weniger sie an Zinsen bei einer vorzeitigen Auflösung bekommen, sehen KonsumentInnen üblicherweise in der Zinsstaffel. Diese sollte dem Kunden im Idealfall vor Abschluss des Sparbuchs ausgehändigt werden.
Einige Banken hingegen verlangen bei einer vorzeitiger Abhebung Vorschusszinsen in der Höhe von einem Promille pro Monat der nicht eingehaltenen Bindungsdauer.
Daher: Fragen Sie vor Abschluss eines Kapitalsparbuches nach den Bedingungen der vorzeitigen Behebung. Erkundigen Sie sich konkret nach einer Zinsstaffel für vorzeitige Behebungen oder nach einer Auflösungstabelle.
- Verhandlungsspielraum gibt es insbesondere bei Sparbüchern mit Bindungsfrist und bei täglich fälligen Sparbüchern.
- Kontrollieren Sie bei Sparbüchern laufend die variablen Zinsen und verhandeln Sie nach. Ein Blick auf das Angebot der Konkurrenz kann für Verhandlungen nützlich sein! Einen Vergleich bietet Ihnen unser Bankenrechner.
- Überprüfen Sie die Bindungsfristen! Sie sollten sich fragen, ob die Bindungsfristen Ihrem Veranlagungszweck (Notpolster, Sparen für Wohnung oder Enkerl etc.) angepasst sind und wie rasch das angelegte Geld benötigt wird.
- Achten Sie auf die Vorschuss-Zinsenfalle! Besitzer von gebundenen Sparbüchern sollten fragen, wann Beträge vorschusszinsenfrei behoben werden können.
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