Rücktritt vom Kauf auch dann möglich, wenn Ware bereits geliefert wurde

Unseriöse Gewinnspiele und Gewinnbenachrichtigungen flattern seit Wochen serienweise in die Briefkästen der Tiroler. Doch derzeit ist eine Firma mit besonders dreisten Methoden am Werk. Die glücklichen Gewinner sollen ihre Preise anlässlich von Veranstaltungen in Gast-häusern abholen. Tatsächlich werden dort Waren verkauft. Bei der prompten Lieferung wird gar behauptet, bei Nichtübernahme seien 30 Prozent Stornogebühr fällig! Als abenteuerlich bezeichnet AK-Präsident Fritz Dinkhauser diese Vorgangsweise. Der wichtigste Rat an Be-troffene, die sich zum Kauf hinreißen lassen haben: Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, auch wenn die Ware bereits geliefert wurde!

Bereits Anfang Februar hat die AK Tirol vor Gewinnbenachrichtigungen gewarnt, bei denen die Preise im Rahmen von Veranstaltungen in Gasthäusern in der Umgebung abgeholt werden sollten. Denn dabei handle es sich um Ver-kaufsveranstaltungen. Tatsächlich liegen jetzt haarsträubende Kon-sumentenberichte der ersten Veranstaltungen vor:

Von den versprochenen großen Geldgewinnen war in vielen Fällen gar keine Rede mehr oder sie kommen erst zur Verlosung. Überraschungsgeschenke stellten sich als Warengutscheine heraus. Die Veranstalter verkaufen unter anderem teure Bettdecken, Matratzen oder Polster zum Beispiel für zwei Betten zum stolzen Preis von 2.100 Euro (30.000 Schilling).

Waren, die erst letzten am Samstag bei einer solchen Veranstaltung gekauft wurden, sind bereits am Montag ausgeliefert worden. Damit, so die AK-Experten, sollen die Konsumenten möglichst rasch vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Konsumenten, die die Annahme der Ware verweigern wollten, wurde gar mitgeteilt, dass dann 30 Prozent Stornokosten fällig seien. Eine Frechheit, so die AK-Konsumentenschützer, denn gerade beim Kauf im Rahmen von Veranstaltungen in Gasthäusern besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht vom Vertrag ohne Anfall von Stornokosten. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn die Ware bereits geliefert wurde.

Rücktritt vom Vertrag binnen einer Woche

Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Firma, die auf dem Bestellschein angegeben ist, vorzunehmen. Für das Rücktrittsrecht ist es völlig uner-heblich, ob die Ware bereits ausgeliefert wurde oder die Auslieferung ansteht. Die Konsumenten sind berechtigt, die Ware nicht entgegen zu nehmen. Außerdem ist ein Rücktritt auch bei bereits erfolgter Lieferung möglich. Das Rücktrittsrecht kann innerhalb einer Woche ausgeübt werden, sollte darüber nicht ordnungsgemäß belehrt worden sein, besteht sogar eine noch längere Rücktrittsmöglichkeit.

Eine Konsumentin, die bereits vor der Warenlieferung mit der Arbeiterkammer Tirol Kontakt aufgenommen hatte, reagierte bei Lieferung der Ware sehr bestimmt: Erst als sie sich auf die Auskunft der AK-Rechtsexperten und auf ihr Rücktrittsrecht ohne Anfall von Stornokosten berief, waren die Lieferanten bereit, das Feld zu räumen.

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