Wer trägt die Internatskosten?

Es kann notwendig sein, dass du während der Berufsschule im Internat untergebracht wirst.

Die Kosten des Internats zahlt der Lehrberechtigte für dich, dafür kann er aber die Lehrlingsentschädigung einbehalten.

Sind die Internatskosten höher als deine Lehrlingsentschädigung, darf dir der Differenzbetrag nicht angerechnet werden, sind die Internatskosten niedriger, erhältst du den Rest ausbezahlt.

Im Kollektivvertrag können für dich günstigere Regelungen vorgesehen sein (z. B. Handel, Metallgewerbe etc.).

Suchst du dir eine private, teurere Unterkunft bei der Berufsschule, braucht dir dein Lehrberechtigter keine Kosten ersetzen, muss dir aber dafür deine Lehrlingsentschädigung weiter bezahlen.

Sonderregelungen in Kollektivverträgen:

Metallgewerbe/Arbeiter 60% der LE müssen verbleiben
Metallindustrie/Arbeiter 100% der LE müssen verbleiben
Handelsgewerbe/Angestellte 50% der LE müssen verbleiben
Apotheken/Hilfspersonal (PKA) 50% der LE müssen verbleiben
Chemische Industrie/Arbeiter 100% der LE müssen verbleiben
Versicherung Innendienst/Angestellte 100% der LE müssen verbleiben
Holzgewerbe/Arbeiter (Tischler) 25% der LE müssen verbleiben
Elektrizitätswerke/Arbeiter 100% der LE müssen verbleiben
Textilindustrie/Arbeiter 100% der LE müssen verbleiben
Graphisches Gewerbe Empfehlung 50% Normalerweise
100% bei ausgezeichnetem Erfolg
Reisebüro/Angestellte € 135.- LE mÃ?ssen dem Lehrling verbleiben
Speditionen/Angestellte Im ersten Lehrjahr einmal € 200,- zu Internatsbeginn. Zus�tzlich einmal pro Lehrgang Fahrtkosten ins Internat hin und retour.