Wer trägt die Internatskosten?
15.05.2007
Es kann notwendig sein, dass du während der Berufsschule im Internat untergebracht wirst.
Die Kosten des Internats zahlt der Lehrberechtigte für dich, dafür kann er aber die Lehrlingsentschädigung einbehalten.
Sind die Internatskosten höher als deine Lehrlingsentschädigung, darf dir der Differenzbetrag nicht angerechnet werden, sind die Internatskosten niedriger, erhältst du den Rest ausbezahlt.
Im Kollektivvertrag können für dich günstigere Regelungen vorgesehen sein (z. B. Handel, Metallgewerbe etc.).
Suchst du dir eine private, teurere Unterkunft bei der Berufsschule, braucht dir dein Lehrberechtigter keine Kosten ersetzen, muss dir aber dafür deine Lehrlingsentschädigung weiter bezahlen.
Sonderregelungen in Kollektivverträgen:
| Metallgewerbe/Arbeiter | 60% der LE müssen verbleiben | |
|---|---|---|
| Metallindustrie/Arbeiter | 100% der LE müssen verbleiben | |
| Handelsgewerbe/Angestellte | 50% der LE müssen verbleiben | |
| Apotheken/Hilfspersonal (PKA) | 50% der LE müssen verbleiben | |
| Chemische Industrie/Arbeiter | 100% der LE müssen verbleiben | |
| Versicherung Innendienst/Angestellte | 100% der LE müssen verbleiben | |
| Holzgewerbe/Arbeiter (Tischler) | 25% der LE müssen verbleiben | |
| Elektrizitätswerke/Arbeiter | 100% der LE müssen verbleiben | |
| Textilindustrie/Arbeiter | 100% der LE müssen verbleiben | |
| Graphisches Gewerbe | Empfehlung 50% Normalerweise | |
| 100% bei ausgezeichnetem Erfolg | ||
| Reisebüro/Angestellte | € 135.- LE mÃ?ssen dem Lehrling verbleiben | |
| Speditionen/Angestellte | Im ersten Lehrjahr einmal € 200,- zu Internatsbeginn. Zus�tzlich einmal pro Lehrgang Fahrtkosten ins Internat hin und retour. | |
