Kuraufenthalt
Ihr Kreuz tut ständig weh – oder Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Krankenkassa oder die Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.
Das gilt beim Kuraufenthalt
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Ihnen Ihre Firma die Kur nicht verweigern. Außerdem haben Sie während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkassa.
Die Kur ist eine freiwillige Leistung von Krankenkassa oder Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Anspruch, den Sie durchsetzen können - und Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".
Wichtig: Öfter als 2 mal in 5 Jahren wird Ihnen eine Kur nicht bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Selbstbehalt
Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen, der von dem Betrag abhängt, den Sie im Monat verdienen:
- ab € 772,40 Monatsbrutto zahlen Sie € 7,- pro Tag
- ab € 1.353,78 Monatsbrutto zahlen Sie € 12,38 pro Tag
- über € 1.935,17 Monatsbrutto zahlen Sie € 17,81 pro Tag
