Lehrzeitende – was gilt?
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In diesen Wochen beenden knapp 4.000 Tiroler Lehrlinge ihre Lehrzeit. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen:
1. Wann genau endet die Lehrzeit eigentlich?
Das Lehrzeitende ist im Lehrvertrag genau datumsmäßig fixiert. Davon gibt es aber eine wichtige Ausnahme: wenn du nämlich die Lehrabschlussprüfung bereits vor diesem Termin ablegst und positiv bestehst, dann endet deine Lehrzeit bereits am Sonntag nach der bestandenen Prüfung.
2. Wie oder wo geht es nach Lehrzeitende weiter?
Das Berufsausbildungsgesetz räumt Lehrlingen das Recht auf die sogenannte Behaltezeit bzw. Weiterverwendungszeit ein. Wenn du also am Tag nach Lehrzeitende wieder im Betrieb zum Arbeiten erscheinst, dann gibst du zu verstehen, dass du diese Behaltezeit in Anspruch nehmen willst. Du befindest dich dann in einem regulären Dienstverhältnis, das seitens des Betriebes frühestens zum Ablauf der Behaltezeit gekündigt werden kann. Du selbst kannst hingegen unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Die Dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach dem KV und kann zwischen 1 Tag und 1 Monat betragen.
3. Wie lange dauert die Behaltezeit?
Die gesetzliche Dauer ist mit 3 Monaten festgelegt. Wenn weniger als die halbe Lehrzeit im aktuellen Betrieb verbracht wurde, dann sind es nur 1,5 Monate. Manche Kollektivverträge sehen auch längere Behaltezeiten vor:
- Angestellte Handelsgewerbe: 5 Monate
- Arbeiter Metallgewerbe: 6 Monate
- Arbeiter Metallindustrie: 6 Monate
- Apotheken/Hilfspersonal: 5 Monate
- Angestellte Glasindustrie: 6 Monate
- Angestellte Papierindustrie: 6 Monate
- Angestellte Speditionsgewerbe: 6 Monate
- Angestellte Textilindustrie: 6 Monate
- Angestellte Versicherungen-Innendienst: 6 Monate
Kann die Behaltezeit auch befristet vereinbart werden?
Ja, in vielen Lehrverträgen wurde bereits für die Dauer der Behaltezeit ein befristetes Dienstverhältnis abgeschlossen. Auch nach Ende der Lehrzeit kann zwischen dir und dem Betrieb für die Dauer der Behaltezeit ein befristetes Dienstverhältnis noch vereinbart werden. Befristet bedeutet, dass dein Dienstverhältnis zum Ablauf der Behaltezeit automatisch endet und vom Betrieb nicht extra gekündigt werden muss bzw auch von dir bis zum Ablauf der Befristung nicht gekündigt werden kann.
4. Was verdiene ich nach der Lehrzeit?
Das hängt vom Kollektivvertrag ab. Manche Kollektivverträge regeln für ausgelernte Lehrlinge sofort eine neue Entlohnung, unabhängig von der Lehrabschlussprüfung (etwa im Handel ist das so), andere unterscheiden, ob man die LAP schon gemacht hat oder noch nicht (Metallgewerbe, diverse Handwerkskollektivverträge), bei den Friseuren gibt es gar eine eigene Lohngruppe für die Behaltezeit.
Auch für die Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) gelten im Kalenderjahr, in dem man die Lehre beendet, häufig eigene KV-Regelungen. In vielen Branchen gilt etwa der Grundsatz, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im Kalenderjahr gesplittet werden, also aliquotes Urlaubsgeld auf Basis Lehrlingsentschädigung bis zum Lehrzeitende und aliquotes Urlaubsgeld auf Basis Facharbeiterlohn ab Lehrzeitende.
Genaue Antworten auf deine Fragen zu deinem Lehrverhältnis und deiner Behaltezeit bekommst du wie immer bei deiner AK-Jugendabteilung.
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