Maturareiseanbieter bittet die Schüler im Nachhinein zur Kasse

Nachträgliche Forderungen im Anschluss an die Maturareise: Diese unangenehme Überraschung erleben derzeit zahlreiche Tiroler Schülerinnen und Schüler. Der Veranstalter verlangt nun im Nachhinein 45 Euro für einen angeblichen Flugzuschlag.

Ärger herrscht derzeit bei zahlreichen Tiroler Maturanten. Nach Abschluss ihrer Maturareise haben viele eine Nachforderung des Reiseveranstalters mission2beach erhalten. Der Veranstalter übersendet eine Rechnung, die er als Endabrechnung bezeichnet und fordert noch eine Zahlung in Höhe von 45 Euro, die er als Flugzuschlag bezeichnet. Er behauptet dabei, die Maturanten seien verpflichtet, diese 45 Euro zu zahlen, da im Prospekt angegeben sei, dass Zuschläge des Veranstalters noch verrechnet würden.

Dies ist allerdings nicht zulässig. Denn in den spezialgesetzlichen Regelungen zu Pauschalreisen ist ausdrücklich festgehalten, dass ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin das festgelegte Entgelt nicht erhöht werden darf. Selbst auf der Homepage der Firma mission2beach wird ausdrücklich auf die Allgemeinen Reisebedingungen verwiesen. Ein Hinweis im Prospekt, dass noch Flugzuschläge verrechnet werden, kann diese bindende gesetzliche Bestimmung nicht zugunsten des Veranstalters ändern.

Die nachträgliche Verrechnung von 45 Euro ist also nicht zulässig. Den Betroffenen wird daher geraten, die Rechnung nicht zu zahlen und dies schriftlich der Firma mitzuteilen (Musterbrief siehe Infobox).

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