AK Tirol veranlasst weitere Abmahnungen von Miet- und Kaufverträgen

Die Wohnrechtsexperten der AK Tirol werden beinahe täglich mit Miet- und Kaufverträgen konfrontiert, in denen sich eine Unzahl unzulässiger Klauseln finden. Im Kaufvertrag der Alpenländischen Heimstätte gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschafts m.b.H. fanden die Wohnrechtsexperten der AK Tirol 33 unzulässige Vertragsklauseln. Der Kaufvertrag wurde daher über die Bundesarbeitskammer abgemahnt.

Die Alpenländische Heimstätte hat sich nunmehr der Abmahnung unterworfen und eine Unterlassungserklärung mit Konventionalstrafvereinbarung abgegeben. Dies bedeutet, dass sich die Alpenländische Heimstätte verpflichtet hat, künftig diese 33 Klauseln nicht mehr in ihren Kaufverträgen zu verwenden, d.h. die Kaufverträge müssen neu gestaltet werden. In den bereits abgeschlossenen Kaufverträgen darf sich die Alpenländische Heimstätte nicht auf die unzulässigen Klauseln berufen.

Nachdem die Alpenländische Heimstätte Kenntnis davon erlangt hat, dass auch ihre Verträge einem Abmahnverfahren unterworfen werden, hat sie sich zwar mit der AK Tirol in Verbindung gesetzt und auch zugesagt ihre Verträge entsprechend abzuändern, sich also einsichtig gezeigt.

Ratlosigkeit macht sich allerdings bei den Fachleuten der AK Tirol breit: Jahre nach den ersten Klauselentscheidungen des OGH finden sich in Kauf- und Mietverträgen noch immer unzulässige Klauseln in großer Zahl.

So hat sich beispielsweise die Hausverwaltung Dr. Erich Gatt Atrium vor Monaten verpflichtet, aus ihrem Mietvertrag 21 unzulässige Klauseln nicht weiter zu verwenden und sich in den bestehenden Mietverträgen nicht mehr auf diese Klauseln zu berufen. Es wurde dann der AK Tirol der neu formulierte Mietvertrag vorgelegt in dem wieder über 15 unzulässige Klauseln enthalten waren.

Auch dieser Vertrag konnte zwar besprochen werden und es wurde zugesagt endlich einen gesetzeskonformen Vertrag zu entwerfen.

Alles in allem müssen die Wohnrechtsexperten der AK Tirol aber feststellen, dass sie täglich mit Verträgen konfrontiert sind, sowohl aus dem Bereich Mietvertrag als auch aus dem Bereich Bauträgervertrag und Kaufvertrag, in denen sich eine Unzahl unzulässiger Klauseln finden.

Sowohl die Verwender als auch die Empfehler, also die Firmen die vermieten und verkaufen als auch die Rechtsanwälte und Notare, werden daher zum wiederholten Mal dringend aufgefordert, ihre Vertragsmuster zu überarbeiten.

Die AK Tirol wird weitere Abmahnungen veranlassen.

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