Musterbriefe für die Beendigung eines Mietverhältnisses

Für den Fall, dass ein Mietverhältnis beendet werden soll, ist mittels eingeschriebenen Briefs mit Rückschein zu kündigen. Viele Mieter sind unsicher wie dieses Schreiben auszusehen hat. Zwar ist es vollkommen formfrei, als Hilfe bieten wir nunmehr einen Musterbrief (siehe Infobox) an.

Nachdem es immer wieder zu Problemen bei der Rückstellung von Wohnungen kommt, ist es besonders wichtig „Beweise“ zu sichern. Zu diesem Zwecke empfehlen wir ein Übernahmeprotokoll anzufertigen, in dem der Vermieter bestenfalls die „ordnungsgemäße“ Rückstellung des Mietgegenstandes bestätigt. Zusätzlich raten wir zu einer Fotodokumentation, speziell auch von unschönen Teilen der Wohnung. Ein Muster für ein solches Übernahmeprotokoll finden Sie ebenfalls in der Infobox.

Die Rückstellung der Wohnung ist eng mit der Rückzahlung der Kaution verbunden. Nach Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung ordnungsgemäß zurückgestellt wurde und wenn keine weiteren Forderungen gegenüber dem Mieter bestehen, hat der Vermieter diese – gemäß § 16 b Abs 2 MRG nach WRN 2009 - „unverzüglich“ zurückzustellen. Bei Nichtauszahlung der Kaution raten wir zu einer Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung an. Falls diese Frist erfolglos verstreicht ist die Kaution einzuklagen.

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