Sozialbetreuungsberufegesetz
28.07.2010
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Seit 2005 gibt es zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung, Ausbildung, Berufsbild und Tätigkeitsfeld der Sozialberufe bundesweit einheitlich zu regeln. Ziel ist die Harmonisierung von Berufsbildern und Qualitätsstandards sowie die Schaffung eines modularen Ausbildungssystems. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der Sozialberufe werden dadurch Um- und Aufschulungen und generell die Mobilität am Arbeitsmarkt erleichtert.
Sozialberufe im Sinne des Tiroler Sozialbetreuungsberufegesetzes sind:
- Heimhilfe
- Fach-Sozialbetreuung Altenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung Altenarbeit
- Fach-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung Behindertenarbeit
- Fach-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
- Diplom-Sozialbetreuung Behindertenbegleitung
- Diplom-Sozialbetreuung Familienarbeit
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Referat für Gesundheit und Pflege
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Rechtsberatung DGKS Mag. Daniela Russinger Sekretariat Susanne Weger Email: daniela.russinger@ak-tirol.com |
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