FAQs zu AK-Förderpreis für Diplom- bzw. Masterarbeiten sowie Dissertationen
- Welche Voraussetzungen für die Bewerbung sind erforderlich?
- Ist der/die Betreuer/in von Seiten der Hochschule für die ausgeschriebenen Themen schon festgelegt?
- Was ist bei der Abfassung eines Exposés zu beachten?
- Worin besteht die finanzielle Unterstützung von Seiten der AK Tirol?
- Wann wird die Förderung ausbezahlt?
- Wann und wo kann ich mich bewerben?
- Wo erhalte ich nähere Informationen über den AK-Förderpreis?
Welche Voraussetzungen für die Bewerbung sind erforderlich?
Die studienrechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Zudem muss dem Bewerbungsschreiben folgende Unterlagen beigelegt werden: ein Lebenslauf, der Studienerfolg des vorhergehenden Studienabschnittes sowie ein Exposé.
Eine AK-Mitgliedschaft von Seiten der Studierenden oder deren Eltern wird nicht zwingend vorausgesetzt, sie kann jedoch bei Vorhandensein von mehreren aussagekräftigen Bewerbungen als Kriterium entscheidend sein. Vor allem ist uns wichtig, dass der Bewerber Interesse an dem vorgeschlagenen Thema zeigt und die Bereitschaft mitbringt, eigenständige empirische Erhebungen und Recherchen zu machen.
Ist der/die Betreuer/in von Seiten der Hochschule für die ausgeschriebenen Themen schon festgelegt?
Nein. Der/die Student/in muss die Betreuung der wissenschaftlichen Arbeit auf der Universität/Hochschule sicherstellen und uns die Kontaktadresse der Betreuungsperson in den Bewerbungsunterlagen bekannt geben.
zum SeitenanfangWas ist bei der Abfassung eines Exposés zu beachten?
Das Exposé (max. 4 Seiten) dient unter anderem der Entscheidungsfindung bei der Auswahl der BewerberInnen und sollte folgende Teile umfassen: Themenstellung, Forschungsfrage, Forschungsstand, methodische Vorgangsweise, wichtigste Literatur, Zeitplan;
zum SeitenanfangWorin besteht die finanzielle Unterstützung von Seiten der AK Tirol?
Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums. Das Stipendium für eine Diplom- bzw. Masterarbeit beträgt € 1200,--, das Stipendium für eine Dissertation € 1 800,--. Zudem können für anfallende finanzielle Aufwendungen Zuschüsse zur Auszahlung gelangen.
zum SeitenanfangWann wird die Förderung ausbezahlt?
Eine erste Zahlung erfolgt nach dem ersten Drittel der vereinbarten Bearbeitungszeit. Die Rest- zahlung wird getätigt, wenn die wissenschaftliche Arbeit in gebundener Form der AK Tirol vorliegt und die Beurteilung durch den/die Betreuer/in der zuständigen Bildungseinrichtung erfolgt ist.
zum SeitenanfangWann und wo kann ich mich bewerben?
Es gibt grundsätzlich keine Bewerbungsfrist. Solange das Thema noch nicht vergeben ist, können Bewerbungsunterlagen jederzeit an die AK Tirol gerichtet werden: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Bildungspolitische Abteilung, Maximilianstraße 7, 6010 Innsbruck.
zum SeitenanfangWo erhalte ich nähere Informationen über den AK-Förderpreis?
Wenn Sie nähere Informationen zum AK-Förderpreis brauchen, dann können Sie uns gerne unter der kostenlosen Tel. 0800 225522/1501 oder unter bildung@ak-tirol.com
kontaktieren.
Kontakt
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AK Tirol
Email: ak@tirol.com
Telefon: 0800/22 55 22
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