AK Präsident Erwin Zangerl: „Pendlerpauschale endlich reformieren, damit auch Niedrigverdiener profitieren!“
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„Durch die explodierenden Treibstoffpreise ist eine Reform der Pendlerpauschale überfällig, um die übermäßigen Belastungen für Pendler abzufedern“ erneuert AK-Präsident Erwin Zangerl die langjährige Forderung der Arbeiterkammer. Eine Preiserhöhung von nur einem Cent pro Liter Treibstoff belastet alle Autofahrer mit rund 300.000 Euro am Tag!“
Abgeltung ist ungerecht
Um Pendlern zumindest einen Teil der Kosten für die Wegstrecke vom Wohnort zur Arbeit abzugelten, gibt es die Pendlerpauschale und zwar eine große und eine kleine. Sie vermindert die Rechengrundlage für die Steuer und führt so zur Steuerersparnis. Diese Ersparnis ist umso höher, je mehr jemand verdient. Und das ist ungerecht, kritisiert die AK.
Umwandlung in Absetzbetrag
Erste Ungerechtigkeit: Von der Pendlerpauschale profitieren derzeit jene mehr, die mehr verdienen. Das ist unsozial und unausgewogen. Zunächst muss die Pauschale in einen Absetzbetrag umgewandelt werden, damit auch Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Einkommen gleich davon profitieren.
Derzeit ist die Pendlerpauschale ein Steuerfreibetrag, um den sich die Bemessungsgrundlage reduziert. Daher profitieren Besserverdiener stärker davon. Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann sich nichts ersparen. Auch Teilzeitkräfte, die weniger als elf Tage pro Monat arbeiten, gehen leer aus. Umgekehrt steht die Pendlerpauschale sogar Arbeitnehmern zu, die über ein Firmenauto verfügen.
Die Pauschale ist auf Pendler ausgerichtet, die auch Lohnsteuer zahlen. Niedrigverdiener – vor allem Teilzeitbeschäftigte - mit weniger als 1.200 Euro brutto monatlich werden benachteiligt. Zwar erhalten sie über die Negativsteuer einen Teil zurück, doch dieser ist auf 251 Euro pro Jahr gedeckelt.
20-Kilometerschritt abschaffen
Zweite Ungerechtigkeit: Die Kosten für den täglichen Weg zur Arbeit müssen gerechter abgegolten werden, verlangt die AK. So sollten die 20-Kilomterschritte abgeschafft werden: Die kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeit mindestens 20 km beträgt und grundsätzlich ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt werden kann. Alle, die einen kürzeren Weg haben, fallen durch den Rost. Pendler, die 19,8 Kilometer zur Arbeit fahren, gehen leer aus. Wer um 300 Meter mehr Wegstrecke hat, kriegt die Pauschale. In Zeiten von GPS-Daten sollte der Weg von und zur Arbeit genau abgerechnet werden, verlangt die AK im Interesse tausender Tiroler Arbeitnehmer.
Unterscheidung große und kleine Pauschale abschaffen
Die große Pendlerpauschale steht zu, wenn zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zumindest auf dem halben Weg kein öffentliches Verkehrsmittel fährt oder die Benutzung unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Benutzung dann, wenn Sie für 2 bis 20 km mit den Öffis mehr als 1,5 Stunden fahren müssen, zwischen 20 und 40 km mehr als 2 Stunden und über 40 km mehr als 2,5 Stunden.
Viel Bürokratie bringt die Unterscheidung zwischen großer und kleiner Pauschale, denn nur jenen steht die große zu, für die öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar sind. Hohe Zumutbarkeitsgrenzen bis zu 2,5 Stunden lassen in der Praxis aber nur wenige in den Genuss kommen.
Eine Totalreform der Pendlerpauschale ohne Differenzierung zwischen großer und kleiner Pendlerpauschale und mit einheitlichen Absetzbeträgen ist deshalb hoch an der Zeit, fordert AK Präsident Erwin Zangerl endlich eine gerechtere Regelung für Pendler!
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