Neu ab 2008: Pendlerzuschlag für Geringverdiener

Personen, die während des Jahres keine oder nur eine geringe Lohnsteuer aber dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen, bekommen in der Regel 10 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch € 110,- im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück.

Diese so genannte Negativsteuer gilbt aber nicht bei Pensionseinkünften.

Bei der Veranlagung 2008 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nun einen Pendlerzuschlag bekommen. Steht ihnen die kleine oder große Pendlerpauschale für mindestens einen Monat zu, wird die Negativsteuer von 10 % auf 15 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch auf € 240,- im Jahr erhöht.

Pferdefuß dabei dürfte allerdings sein, dass Geringverdiener oft nicht die Voraussetzungen für das kleine oder große Pendlerpauschale erfüllen, weil sie nicht zumindest an 11 Tagen im Monat zur Arbeit fahren.

Beispiel

Eine Angestellte verdient € 800,-- im Monat und fährt am Montag und Dienstag in jeder Woche zur Arbeit (25 km einfache Strecke). An Sozialversicherungsbeiträgen muss sie jährlich € 1.672,- abliefern. In diesem Fall bekommt sie 10 % maximal jedoch € 110,- vom Finanzamt rückerstattet.

Arbeitet sie hingegen mindestens einen Monat – weil sie zum Beispiel Aushilfstätigkeiten verrichten muss – an 11 Arbeitstagen, dann bekommt sie im Jahresausgleich € 240-, rückerstattet (15 % der SV-Beiträge maximal € 240,-).
Arbeitet man bei 2 oder mehreren Dienstgebern, kann man die Tage ebenfalls zusammenzählen, und man bekommt hier auch die (niedrigere) Pendlerpauschale. Die Geltendmachung kann nur bei der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1 durch Eintrag in der Zeile Pendlerpauschale auf Seite 2 erfolgen.

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