Tipps zur Pflegefreistellung
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können ArbeitnehmerInnen Pflegefreistellung nehmen. Es gilt Folgendes:
Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung (Krankenpflegefreistellung).
Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses. Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende, sondern auch chronische Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit. Nahe Angehörige sind Ehegatten & Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, Adoptiv- und Pflegekinder.
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn Sie wegen der notwendigen Betreuung Ihres gesunden Kindes an der Arbeitsleistung verhindert sind, weil die Person, die das Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen (das sind zB: Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt,...) ausgefallen ist (Betreuungsfreistellung). Hier ist kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind erforderlich.
Beachten Sie dabei: Für beide Formen der Pflegefreistellung besteht insgesamt nur Anspruch auf 1 Woche!
Grundsätzlich müssen Sie alle Vorkehrungen treffen, damit es zu keiner Arbeitsverhinderung wegen eines Pflegefalles kommt. So ist zum Beispiel eine Pflegefreistellung nicht notwendig, wenn eine andere geeignete Person die Pflege übernehmen kann. Jedoch wird davon ausgegangen, dass Sie Ihre Angehörigen selbst pflegen und keinen dritten Personen (z.B. Pflegepersonal) die Pflege übergeben. Sind etwa beide Elternteile berufstätig, kann nicht der Arbeitgeber bestimmen, wer beim kranken Kind bleibt.
Gemeinsamer Haushalt
Ein gemeinsamer Haushalt besteht, wenn zwischen Ihnen und dem Angehörigen eine Wirtschafts- und Wohngemeinschaft besteht (Polizeiliche Meldung alleine reicht nicht aus). Dabei ist es egal, ob Sie dem Angehörigen gegenüber unterhaltspflichtig oder erziehungsberechtigt sind. Ein bloßes Nebeneinanderwohnen gilt nicht als gemeinsamer Haushalt.
Meldepflicht
Sie müssen den Arbeitgeber unverzüglich, das heißt so schnell als möglich informieren. Verlangt der Arbeitgeber zB eine ärztliche Bestätigung als Nachweis, dann hat er auch die möglicherweise anfallenden Kosten zu tragen.
So viel Geld erhalten Sie
Während der Pflege dürfen Sie finanziell nicht schlechter gestellt sein. Das heißt: Sie bekommen jenes Entgelt, das Sie auch bekommen hätten, wenn Sie die Pflegefreistellung nicht in Anspruch genommen hätten.
So lange können Sie Pflegefreistellung beanspruchen
Sie haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Ausmaß von einer Woche pro Arbeitsjahr. Das Entgelt wird in dieser Zeit weiter bezahlt, obwohl Sie nicht arbeiten.
Darüber hinaus gibt es eine zusätzliche Pflegefreistellungswoche innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn Ihr im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, neuerlich pflegebedürftig krank ist.
