Präsenz- und Zivildienst

Bekommst du während deiner Lehrzeit die Einberufung zum Bundesheer, musst du dort Bescheid geben, dass du noch in deiner Ausbildung bist. Denn die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes kann aufgeschoben werden, sofern die Lehrzeit nicht vor dem Einberufungstermin endet oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt wurde.

Wirst du während der Behaltezeit einberufen, ist dein Dienstgeber unverzüglich zu informieren. Denn dann wird ein Kündigungs- und Entlassungsschutz bis ein Monat nach Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes rechtskräftig. Der Präsenz- oder Zivildienst unterbricht ein Lehrverhältnis. Aller Unterbrechungen der Lehrzeit im Ausmaß von über vier Monaten werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet.

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