AK-Tipp für Preiserhöhungen bei Pauschalreisen

Es gibt Pauschalreiseveranstalter, die nach Abschluss der Verträge mit dem Konsument die Preise erhöhen wollen. Begründet wird dies mit den gestiegenen Treibstoffpreisen und als „Kerosinzuschlag“ bezeichnet.

Doch diese Art von Preiserhöhung ist nicht in jedem Fall gerechtfertigt!

Daher folgender AK-Tipp: Widersprechen Sie der Preiserhöhung schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter. Besteht der Veranstalter auf die Zahlung, so vermerken Sie auf dem Erlagschein im Feld Verwendungszweck „unter Vorbehalt der Rückforderung“.

In diesem Fall können Sie nach der Reise in Ruhe bei Ihren AK-Konsumentenschützern klären lassen, ob Sie das Geld vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, weil die Zahlung nicht geschuldet wurde.

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