Probleme mit Verträgen von Fitnessstudios häufen sich

Immer häufiger wenden sich Konsumenten wegen Problemen mit Fitnessstudios an die Arbeiterkammer.

Oft liegt das Problem in der "automatischen" Verlängerung von Einjahresverträgen, die im "Kleingedruckten" steht. Die Konsumenteninformation der AK Tirol hat daher die AGB's von 12 Tiroler Fitnessstudios auf "verbraucherfeindliche" Klauseln geprüft.

Das Ergebnis: In den Verträgen der Studios fanden sich bist zu 14 vertragswidriger Klauseln. Alle Studios haben bereits Unterlassungserklärungen abgegeben. Bei der Unterzeichnung eines Vertrages akzeptieren Konsumenten auch das "Kleingedruckte": die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Solange das Geschäft problemlos läuft, spielen diese Bedingungen kaum eine Rolle. Die große Bedeutung der AGB zeigt sich spätestens dann, wenn es Probleme bei der Geschäftsabwicklung gibt. Denn die Unternehmen sorgen für solche "Problemfälle" vor und versuchen, die Rechtslage in den AGB zu ihren Gunsten zu verbessern.

In der Beratung in der Arbeiterkammer müssen immer wieder feststellen, dass in AGB's gesetzwidrige bzw. für die Konsumenten nachteilige Klauseln enthalten sind. Die Konsumenteninformation der AK Tirol hat daher begonnen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen branchenweise systematisch zu überprüfen. In den Fitnessverträgen fanden sich dabei z.B. folgende rechtswidrige Klauseln:

  • Klauseln, die eine "stillschweigende" automatische Verlängerung von Einjahresverträgen vorsahen, ohne über die gesonderte Hinweispflicht des Studios auf das Kündigungsrecht des Konsumenten zu informieren,
  • Klauseln, die unzulässige Haftungsausschlüsse enthielten,
  • Klauseln, die den Unternehmer zu einseitigen Preiserhöhungen laufender Verträge berechtigten.
  • Klauseln die den Unternehmer zur Standortverlegung oder Änderung der Öffnungszeiten berechtigen

Die Studios haben zu allen von der Arbeiterkammer abgemahnten Klauseln Unterlassungserklärungen abgegeben. Damit verpflichten sie sich künftig auf die Verwendung dieser oder sinngleicher Klauseln zu verzichten. Pro Verstoß ist eine Vertragsstrafe von € 700,-- zu bezahlen. Die Rechtslage konnte mit dieser Aktion für Konsumenten generell verbessert werden.

Tipps beim Abschluss von Fitness-Verträgen:

  • Lassen Sie beim Abschluss befristeter Verträge Verlängerungsklauseln streichen.
  • Leisten Sie keine großen Vorauszahlungen, um sich im Konkurs des Studios zu schützen.
  • Stimmen Sie keinem Lastschriftverfahren zu (gefahrlos sind Einzugsermächtigungen).
  • Vereinbaren Sie zunächst ein Probemonat.
  • Wenden Sie sich an den Konsumentenschutz , wenn sich das Studio im Streitfall auf eine Klausel beruft. Denn: Klauseln, die gegen Konsumentenrecht verstoßen sind unwirksam.
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