Reiserücktritt bei Terror, Unruhen, Katastrophen

Für ein kostenfreies Storno müssen Terroranschläge eine solche Intensität erreichen, die einen Reiseantritt auch wegen der Gefahr weiterer Terrorschläge unzumutbar machen. In so einem Fall wäre ein kostenloser Rücktritt wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich.

Kostenloses Rücktrittsrecht

Eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums würde jedenfalls zu einer kostenlosen Stornierung der Pauschalreise berechtigen.

Es kann aber auch ein Rücktrittsrecht geben, wenn keine Reisewarnung des Außenministeriums vorliegt. In diesem Fall wird darauf geschaut, ob die Reise unmöglich oder unzumutbar geworden ist. Bei akuter Kriegsgefahr oder bürgerkriegsähnlichen Unruhen, die ein ganzes Land erfassen, kann davon ausgegangen werden.

In anderen Fällen , wie z.B. bei Terroranschlägen, muss geprüft werden, ob die Gefährdung unter das allgemeine Lebensrisiko fällt oder aber so hoch erscheint, dass ein Durchschnittsreisender die Reise absagen würde.

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