So buchen Sie richtig
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Die Buchung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter. Das Reisebüro, das die Buchung entgegen nimmt, ist meistens nur Vermittler. Das heißt, es muss für den raschen Informationsaustausch zwischen den Vertragspartnern und für die zeitgerechten Erledigungen sorgen.
Er haftet daher nur für die ordnungsgemäße Vermittlung. Nicht aber für die ordnungsgemäße Erbringung der Reise.
Wichtig:
Kommt das Reisebüro diesen Informationspflichten nicht
nach und entsteht Ihnen deshalb ein Schaden, können Sie
dafür Schadenersatz verlangen.
Sicherheitssituation in Ihrem Ferienland
Informationen über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Bürgerservice des Außenministeriums:
Tel.: 05/01150-4411 oder
im Internet: http://www.www.bmeia.gv.at
Sicherheitssituation in Ihrem Ferienland
Informationen über die aktuelle Sicherheitslage in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Bürgerservice des Außenministeriums:
Tel.: 05/01150-4411 oder
im Internet: http://www.bmeia.gv.at
Nötige Impfungen
Infos zu Impfempfehlungen können Sie einholen unter
der Tel.: 01-403 83 43 bzw. unter
Internet: www.reisemed.at
oder Tel.: 01-402 68 61-0
Internet: http://tropeninstitut.at
Anzahlung
Bei der Buchung ist in der Regel eine Bearbeitungsgebühr
von bis zu 20 % des Gesamtpreises zu leisten. Der Restbetrag ist frühestens 2 Wochen vor Reisebeginn bei Übernahme der Reisedokumente zu bezahlen.
Reisebestätigung
Nach Vertragsabschluss muss jedes Reisebüro eine Reisebestätigung
aushändigen.
- Reisepreis
- Bestimmungsort
- Tag
- geplante Zeit und Ort der Abreise bzw. Rückkehr
- Besuche
- Ausflüge
- sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen
- Hinweise auf allfällige zulässige Preisänderungen
- sowie auch Angaben über bestimmte Leistungen, die nicht
im Reisepreis enthalten sind (z. B. Flughafengebühren
etc.).
Je genauer die Leistungen umschrieben sind, desto besser ist Ihre Position im Fall von Reklamationen.
Tipp bei Sonderwünschen:
Lassen Sie Ihre Sonderwünsche unbedingt in der Reisebestätigung (Buchungsschein) vermerken! Mündliche Zusagen sind oft nicht beweisbar!
Vorsicht: Häufig bedeutet die Rubrik „Sonderwunsch“
nur, dass diese Wünsche unverbindlich weitergeleitet werden,
aber nicht zugesagt sind. Achten Sie daher darauf,
dass Ihre Sonderwünsche möglichst verbindlich vereinbart
und auf der Buchung bestätigt werden.
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