Rücktrittsrecht
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Vereinbarungen sind bindend
Jede Vereinbarung - ob schriftlich oder mündlich - muss von den Vertragspartnern eingehalten werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Konsumenten von einem bereits geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Hier die Ausnahmen.
Haustürgeschäfte
Haben Sie Ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer dauernd benützten Geschäftsräumen noch auf einem Markt oder einer Messe abgegeben, können Sie von Ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten.
Dieses Rücktrittsrecht haben Sie auch, wenn Sie vom Unternehmer im Rahmen einer Werbefahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches Ansprechen auf der Straße in seine Geschäftsräume gebracht worden sind.
Achtung!
Kein Rücktrittsrecht haben Sie, wenn Sie selbst den konkreten Vertrag mit dem Unternehmer angebahnt haben.
So treten Sie zurück
Sie können binnen einer Woche schriftlich (am besten eingeschrieben) vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt erst zu laufen, wenn Ihnen eine Urkunde mit Namen und Anschrift des Unternehmers und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht ausgefolgt wurde.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb einer Woche abzusenden. Hat man Sie nicht oder unzureichend über Ihr Rücktrittsrecht informiert, haben Sie ein unbefristetes Rücktrittsrecht. Bei Versicherungsverträgen endet Ihre Möglichkeit zum Rücktritt spätestens einen Monat nach Erhalt der Polizze.
Internetbestellungen & Versandhandel
Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen z.B. Bestellungen im Versandhandel, Teleshopping oder Internetbestellungen.
Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus.
Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.).
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